Wohnung neu streichen bei Auszug?
Wohne seit 2 Jahren in einer Neubauwohnung die komplett weiß gestrichen war. Jetzt ziehe ich aus, im Mietvertrag steht eine Zusatzklausel, das man bei Auszug unter 5 Jahren, alles wieder vom Fachmann weiß streichen lassen muss. Ist das so zulässig?
5 Antworten
Wenn Du das so unterschrieben hast bist Du in der Pflicht.
Was mir aber sehr seltsam erscheint ist das diese Verpflichtung laut Deiner Aussage nur gilt wenn Du die Wohnung nach weniger als 5 Jahren wieder verläßt. Nach mehr als 5 Jahren Mietzeit, deutlich a gewohnter mußte Du nicht mehr fachmännisch Renovieren.?
Sollte die Klausel tatsächlich so formuliert sein, führt sie dazu, dass sie in Gänze unwirksam ist und du deshalb gar nichts tun musst. Lediglich besenrein zurückgeben.
Die Formulierung sollt "fachgerecht" lauten.
Falls Sie folglich in der Lage sind, statt "Wölkchenmalereien" eine fachgerechten einheitlichen Anstich selber zu realisieren, sollte das reichen.
Vergessen Sie nicht den Boden ordentlich abzudecken, bevor Sei lospinseln oder rollen.
So wie ich das weiß muss man bei jedem Auszug neu streichen. Es sei denn da gibt es nix neu zu streichen, weil alles noch neu aussieht.
Nicht unbedingt. Ich habe unrenoviert übernommen und dies selbst nach meinen Vorstellungen getan, ich bin gelernter Maler und Lackierer. In den Mietvertrag habe ich aufnehmen lassen das ich ausziehen kann ohne Renovation.
Ja, ist es.