Wohngeld berechtigt?

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Ihr bildet wie beim Bürgergeld vom Jobcenter eine BG - Bedarfsgemeinschaft bzw.sie gehört mit zu deinem Haushalt.

Für das Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Günstig wäre es, wenn ihr mit eurem Nettoeinkommen die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und eure Regelbedarfe für den Lebensunterhalt von derzeit jeweils 451 € selber zahlen könntet.

Es könnte aber schon ausreichen, wenn die Warmmiete gezahlt werden könnte und von den 2 x 451 € = 902 € min. noch 80 %, dann könnte auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld findest Du im Internet.

isomatte  06.10.2023, 12:26

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