Wofür gibt es die Sozialgesetzgebung?

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Es gibt fünf SGB und fünf Zweige der Sozialversicherung. Arbeitslosen, Renten, Kranken, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Sie alle haben zum Ziel, dem Arbeitnehmer sein Einkommen zu sichern, wenn er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.

Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze, genannt auch Bismarcksche Sozialgesetzgebung, waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die – im Zuge der Industrialisierung entstandene – soziale Not der Arbeiterschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert zu reagieren