Wofür braucht man einen Personalausweis, wo reicht meist der Schülerausweis? (16 Jahre)

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Personalausweis-Gesetz

§ 1 Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Sagt wohl alles, der Text, oder? Du MUSST einen perso haben und MUSST ihn auf Verlangen auch vorlegen können. Da man nie weiß, WANN man auf eine solche Situation trifft, ist man gut beraten, das Teil IMMER dabei zu haben.

flirtheaven  06.02.2011, 15:59

man wird aber nicht bestraft, wenn man ihn nicht dabei hat. es besteht keine gesetzliche pflicht ihn mitzuführen... von einigen ausnahmen mal abgesehen

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Dea2010  22.03.2011, 17:46
@flirtheaven

Du kannst wohl nicht lesen. Im GESETZ steht drin: Deutsche sind VERPFLICHTET, einen Perso zu besitzen und vorzulegen. Streich mal die ganzen Nebensätze, wenn sie deine Konzentrationsfähigkeit derart überfordern.

Strafe in Form eines Gerichtsverfahrens gibt es nicht. Aber ob du das dann so prickelnd findest, wenn dich der Freund und Helfer aufs Revier mit nimmt zur Feststellung der Personalien?

Denn DAS darf er und wenn jemand so ne Flappe riskiert Marke es gäbe keine gesetzliche Pflicht, und die Beamten fühlen sich  davon leicht angep.isst, dann kassieren sie dich mal eben.

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GamersMaster  28.11.2015, 13:46
@Dea2010

Da muss ich dich leider korrigieren. Du bist verpflichtet Angaben zu deinen Personalien zu machen. Du musst nicht zwingend deinen Personalausweis vorzeigen. Wenn du der "Straftäter" bist nehmen sie dich zu 90% so oder so mit um dich erkennungsdienstlich zu behandeln. Natürlich ist es immer besser wenn man seinen Ausweis vorzeigen kann. Aber man hat keine Mitführungspflicht.

Ein Bekannter von mir ist Polizist der hat mir das mal erklärt, weil ich auch Polizist werden möchte.

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Den Personalausweis brauchst Du z.B. zur Polizeikontrolle. Die nehmen keinen Schülerausweis als Grundlage zur Personalien-Feststellung an.

Das Führen eines PA ist übrigens ab dem 16. Lebensjahr eine Pflicht. Du musst Ihn mitnehmen.

flirtheaven  06.02.2011, 15:48

falsch!! ab 16 muss man einen perso oder einen reisepass besitzen. es gibt aber in deutschland keine pflicht ihn mitzführen!

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bei einer kontrolle durch die polizei

schülerausweis bescheinigt dir lediglich schüler zu sein. wenn du 16 bist, musst du einen perso besitzen oder einen reisepass. du musst ihn mitnehmen, wenn du berechtigterweise eine waffe führst und natürlich, wenn du fliegen möchtest oder ins ausland fährst.

animea10  22.02.2015, 15:22

Auch wenn man in ein anderes Bundesland möchte ??

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du mußt jederzeit deine identität nachweisen können. (z.b. gegenüber der polizei)