Wo kann ich mein Mahjong Spiel aus Elfenbein verkaufen?
Bei Ebay ist es ja verboten. Ich habe dieses Spiel vor 20 Jahren geschenkt bekommen. Meine Frau würde es lieber vergraben. Ich habe auch leichte moralische Bedenken, aber bei mir liegt es nur rum und das Geld könnte ich gebrauchen.
8 Antworten
Um Elfenbein verkaufen zu können, muss man so eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung haben.
Ich weiß nicht genau, wie das heißt.
Erkundigen.
Ich könnte Dir zum Einpacken eine echte Krokotasche geben.
Kann ich auch nicht verkaufen.
Hatte es weiter unten vor 1 Jahr geschrieben:
Spiel ist verkauft - bitte keine Anfragen mehrhi erkundige dich mal wo es ein amt für artenschutz gibt, dort wirst du auf jeden fall weitere antworten bekommen, denn wenn du nicht mehr nachweisen kannst von wann das elfenbein ist, kannst du es von fachleuten überprüfen lassen,das sagt man dir aber beim artenschutz amt, die überprüfung kostet jedoch einige euro, du hast dann jedoch eine bescheinigung das,daß elfenbein vor 1944 hergestellt wurde, dann darfst du es auch verkaufen, alles was nach 1944 hergestellt wurde ist schon strafbar,kürzlich war ich im odenwald, dort gibt es noch ein elfenbein museum, und in vielen geschäften kannst du schmuck und sogar ein brettspiel kaufen, ich wünsche dir viel erfolg gruß
antiquitätengeschäft oder pfandleihaus wobei ich denke das du so oder so probleme bekommst. einzige möglichkeit ist privat. aber selbst aufm flohmarkt kannste dafür richtig ärger bekommen !
Gehe zu einem Antiquitätenhändler. Die haben oft eine Ausnahmegenehmigung für den Verkauf alter Elfenbein-Schnitzereien.
Ist der Handel mit Elfenbeinprodukten nicht generell verboten?
habe hier etwas gefunden (unten auf Seite): http://tinyurl.com/5urjgh6
"Es muss über diese Objekte bei der Naturschutzbehörde eine Befreiung vom Verkaufs- und Verwertungsverbot für Elfenbeinprodukte beantragt werden. Dem muss eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden, dass der Erwerb vor dem Handelsverbot für Elfenbeinwaren erfolgte, sofern es nicht anders belegt werden kann durch Quittung o.ä." - so wird das bei mir nicht möglich sein