Wo hört die Meinungsfreiheit auf?

14 Antworten

Sobald es strafrechtlich relevant wird (Volksverhetzung und solche Dinge betrifft), hört sie zumindest im rechtlichen Bereich auf. Im ethisch-moralischen Segment ist die Grenze der Meinungsfreiheit hingegen eher subjektiv & hört für mich persönlich etwa dann auf, wenn man probieren sollte, anderen die eigene Meinung einzuimpfen oder sein Umfeld vorsätzlich in dessen Denken und Handeln beeinflussen möchte.

Hallo,

Du als Bürger hast die Meinungsfreiheit, ob du in der Arbeit bist, ob du im Supermarkt bist, ob du in der Schule bist, ob du in der Kneipe bist, oder ob du sonst wo bist. Es gi-bt zur Meinungsfreiheit 1 Regel:

Regel 1:

Du darfst zu JEDEM Bürger deine Meinung sagen, solange diese nicht die Gefühle des Bürgers zu dem du deine Meinung sagst verletzen.

Falsches Beispiel:

Sie Beamter, bekommen alles in den Arsch gesteckt, und verdienen ein haufen Geld, für das nichts machen !

Richtiges Beispiel:

Sie Beamter, bekommen das, was ein normaler Arbeiter nicht bekommt. Sie verdienen mehr Geld, als ein normaler Arbeiter.

Du kannst natürlich eine Meinung in dir zu einem Bürger sagen, das es der betroffene Bürger nicht hört.

Meinst du das Recht auf eine freie Meinung oder die Grenzen der gelebten Freiheit?

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist unbegrenzt (, das auf freie Meinungsäußerung nicht).

Gelebt hört die Meinungsfreiheit bei jeder aufdiktierten Information auf, zum Beispiel in der Werbung. Man wird gezwungen, sich mit etwas zu beschäftigen, mit dem man sich sonst freiwillig nicht beschäftigt hätte. Jede Information nimmt Einfluss auf unser Denken. Wir denken darüber nach. Danach sind wir ein anderer Mensch als davor, nämlich einer, der darüber nach gedacht hat. Wir sind zu einem Schluss gekommen (oder auch nicht). Unsere neue Meinung bezieht diesen Schluss oder zumindest die Gedanken darüber mit ein. Unsere Meinung wurde von extern beeinflusst und damit (teil-)gelenkt [wobei hinter Lenkung eine Absicht steht].

Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Theortisch erst dann, wenn man sich in einen strafrechtlich relevanten Bereich bewegt ( z. b. den holocaust leugnet).

Im täglichen Leben ist es aber oft so, dass sobald man eine Meinung äußert, die in dem Moment nicht gerade populär (oder gewünscht) ist, die Gefahr besteht, ausgegrenzt, beleidigt und mit Konsequenzen bestraft zu werden.