Wirtschaftlicher Totalschaden weiterfahren?
Folgende Situation, ein sehr gepflegtes Fahrzeug wurde beschädigt. Der Fahrer war Schuld, hatte Vollkasko.
Das Auto hat einen Auffahrschaden vorne. Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest. Im Gutachten stehen Posten die nur Schönheitsfehler haben (zb Kotflügel links und rechts Kratzer die eigentlich gar nicht vom Unfall kommen, Motorhaube hat einen kleinen Kratzer und eine minimale Beule vorne, nicht der Rede wert).
All diese Posten würden komplett ausgetauscht werden laut Gutachten. Tatsächlich braucht es nur neue Stoßstange und Kleinteile vorne. Der Aufprall war so gering das nichts hinter der Stoßstange beschädigt wurde. Durch Lohnkosten und Orginalteile (Auto stand in einer Vertragswerkstatt) war also der Wiederbeschaffungswert überschritten. Man bekam ein Angebot eines Aufkäufers, die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wurde ausgezahlt. Nun wird das Fahrzeug in einer freien Werkstatt repariert. Soweit alles gut.
Das Fahrzeug ist weiterhin bei der gleichen Versicherung versichert. Auf Nachfrage wurde gesagt es sei ja das eigene Eigentum, es ist weiterhin versichert, nur es wäre nicht nachvollziehbar warum man es reparieren lässt. Macht aber für den Fahrzeuginhaber vollkommen Sinn, und das Auto ist bis auf eine kleine Beule vorne am Rand der Motorhaube dann wieder im vorherigen Zustand.
Wenn nun irgendwann wieder ein Versicherungsfall eintreten sollte, macht die Versicherung dann Probleme?
Sollte man wechseln?
sorry für den langen Text
3 Antworten
Ja, wenn du denen keine Rechnung geben kannst, bekommst du für das Auto keinen Cent mehr, wenn da schon einmal ein Totalschaden abrechnet wurde.
Du musst die Reparaturen dann nachweisen. Und werden rumzicken.
Man könnte aber natürlich eine Rechnung vorlegen, nur ist der Reperaturaufwand nicht der gleiche wie im Gutachten
Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.
und bei so einer alten Kiste hat man noch VK! unwirtschaftlich
demzufolge dürfte die Reparatur den Wert des Fahrzeugs weit übersteigen.
wenn in dem Bereich ein weiterer Schaden eintritt, schaut die Vers. recht genau hin. was wurde seitens der Versicherung ausgezahlt - und in solchen Fällen wird die Mwst abgezogen,
Der Reperaturwert ist mit der ausgezahlten Summe ausgeglichen
Wenn die Versicherung einen wirtschaftlichen totalschaden ausgleicht, du den aber nicht reparieren lässt, gibts bei einem weiteren Unfall nix mehr. Auch nicht, wenn du die Versicherung wechselst.
Bisher kam keine Aufforderung Rechnungen nachzuweisen. Es wurde telefonisch nachgefragt und auchhier wurde nichts erwähnt nur „es ist Ihr Eigentum sie können damit machen was sie wollen, es ist weiterhin versichert“