Wird ein Bankdepot beim Tod automatisch überschrieben?
Bei der Bank / Sparkasse gibt es ein Formular das man unterschreiben kann (und wird dort hinterlegt), das im Falle des Todes vom Kontoinhabers, es automatisch auf die eingetragene Person übertragen wird.
Gleichzeitig wurde ein Vertrag unter den Personen gemacht, das das Depot (natürlich mit Inhalt) nach seinem Tod die besagte Person bekommt, die auf dem Formular (Sparkasse) eingetragen ist.
Möchte hinzufügen das die besagte Person sowieso Kontovollmacht hat, sofern es relevant ist.
Ist sowas rechtsgültig?
4 Antworten
Ich denke sicher wäre das erst, wenn diese Person auch als Erbe im Testament steht.
Nein, es handelt sich um eine vortestamentarische Schenkung, die auch angenommen wurde.
Ja, das ist ein sogenannter Vertrag zugunsten Dritter außerhalb des Erbvorgangs. Juristisch handelt es sich um eine Schenkung mit aufgeschobener Wirkung. Eine solche Vereinbarung ist gültig, wenn beide unterschrieben haben.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass da die Erben noch ein Anrecht drauf haben. Zumindest wenn im Testament dazu nichts geregelt wurde.
Ein Guthaben auf einem Konto gehört zum Nachlass und geht automatisch an die Erben über.