Wird die AfD jetzt von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?
2 Antworten
Derzeit nicht. Gemäß
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
müßte dies das Bundesverfassungsgericht auf Antrag entscheiden.
Nein, sie ist derzeit noch eine ganz normale zugelassene Partei.
Der Verfassungsschutz kann ja nur Informationen weitergeben und hat eine Einschätzung gegeben. Da passiert erstmal nichts, solange niemand etwas mit der Meldung anfängt.
Nein, sie ist derzeit noch eine ganz normale zugelassene Partei.
Parteien werden nicht zugelassen. Es gibt kein "Zulassungsverfahren" für Parteien.
Nichtsdestotrotz können auch nicht verbotene Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, so geschenen bei der NPD (Jetziger Name Die Heimat).
Rechtsgrundlage dafür ist Art. 21 Abs. 3 GG
3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.