Will Dach ausbauen, brauche ich eine Baugenehmigung?

10 Antworten

Hallo, laut der Statuten des Bauamtes MUSS du auf jeden Fall eine Baugenehmigung haben. Begründung: Jede Änderung von ausgewiesenen Nutzflächen zu Wohnflächen ist beim Bauamt zu beantragen. Hängt auch mit der Grundsteuererhebung ab. Wohnflächen haben eine andere Bewertung als Nutzflächen. Aber : wo kein Kläger, da kein Richter. Bedenke aber, dass es immer irgendwo "Neider" geben wird, die dich "anschwärzen" könnten. Und dann hast Du den Salat! Zudem gibt es für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnflächen einige Bauauflagen zu erfüllen, die nicht "Ohne" sind. D.L.

Wenn es eine separate Wohnung wird, dann muss das immer genehmigt werden, weil es dann eine Nutzungsänderung des Hauses (z.B. vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus) ist. Alle Aufbauten/Anbauten (Gauben, Kamine, Balkone) sind genehmigungspflichtig (können im Bereich einer Satzung/eines Bebauungsplanes genehmigungsfrei sein), Fassadenänderungen u.U., je nach Art des Hauses. Alle rechtlichen Vorschriften sind unabhängig von der Genehmigungspflicht trotzdem einzuhalten (Brandschutz, Satzungen, örtl. Bauvorschriften....).

Am Besten: Fragen im Bauamt. Oder bei einem Experten. Kann eben von der Situation abhängen.

Luise  31.05.2010, 16:55

Ergänzung: Das ist ohnehin der Bauamt/der Gemeinde zu melden, weil dann wohl auch Anschlussgebühren je m2 Geschoßfläche für Kanal fällig werden. Hängt von der Satzung der Gemeinde ab, wie das ermittelt wird.

0
Dorfrocker  31.05.2010, 21:54
@Luise

,,...hängt von der Satzung der Gemeinde ab..." Genauso ist es,deshalb muß man das nicht zwingend anzeigen.

0

Soweit ich weis je nach Bundesland brauchst du keine genemigung wenn du nicht die Tragende teile berürst.Aber eine formale Mitteilung an die genemigungsstelle must du machen weil ja neue Wohnfläche geschafen wird es gibt auch andere Gründe die ich ja vielleicht nicht kenne.Ein Anruf an die Gemeinde ist doch nicht schwer. www.rutzmarkt.de

Deine Frage ist zu ungenau; wenn das Dach Bestandteil deiner Wohnung wird, du nicht in tragende Teile eingreifst und keine Dachgaupen ausbaust, kannst du das ohne Genehmigung machen.Aber auch hier muss der 2.Fluchtweg aus dem Dachgeschoss da sein (Fenster für Rettungskräfte). Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist und du eine neue Wohnung einbauen willst, brauchst du eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, ggf. Brandschutznachweis und da musst du ein Planungsbüro einschalten, das den Bauantrag mit Zeichnung einreicht.

Dorfrocker  01.06.2010, 22:22

Das mit dem Fluchtweg ist aber länderspezifisch,ja? Wir mußten das nicht bringen,nicht mal eine Rauchluke(Land BRB).

0

Eine Genehmigung brauchst Du in jedem Fall,wenn Du a)in die Statik eingreifst(Gauben oder Stürze),b) die Ansicht des Bauwerkes änderst und/oder c)neuen abgetrennten Wohnraum schaffst(separate Wohnung).Wenn Du nur die bestehende Wohnfläche sozusagen vergrößerst,brauchst Du keine.Für die Berechnung betreffs der Anschluß-oder Erschließungsgebühren mußt Du in die Ortssatzung schauen.In unserer Gemeinde ist es z.B.unerheblich,ob das Dach ausgebaut ist oder nicht.Denn man KÖNNTE es ja ausbauen,und deshalb wird hier auch mit zwei Vollgeschossen gerechnet-egal,ob sie genutzt werden oder nicht.Ungerecht,aber leider wahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Handwerksmeister, Inhaber Baufirma