Wilderei Anzeige nach 6 Monaten?

4 Antworten

Ist das rechtens?

Ist es:

§ 78 StGB Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

Lasst Euch einfach überraschen.

Na wenn ihr damals keinen Vertrag aufgesetzt habt ist das denke ich rechtens oder?

Stellt sich hier die Frage, ob der Vereinseintritt wirklich nur erfolgte, weil man euch versprach, das nicht weiter zu verfolgen, oder eben nicht. und ob ihr das auch so beweisen könntet.

lg, Anna

Da hat sich die Vereinsführung wohl doch entschieden, Straftaten nicht zu decken weil das Nachahmer anlocken könnte.

Also natürlich ist das "rechtens" - das Einzige, was nicht rechtens war, das war die Schwarzfischerei!

"...Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."

Bei euch also Sozialstunden, Eintrag im Erziehungsregister bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, polizeilich damit bekannt, Bewerbungen bei Staat/Stadt damit vorbelastet, ect ..

Tip- Versuch beim Jugendrichter eine Einstellung gegen Auflage zu erreichen, du verdienst schon Geld, da könnte sowas klappen..

Außer du bist natürlich schon strafrechtlich vorbelastet ( fahren ohne Fahrerlaubnis ??), dann kannst du dir das sparen .