Wieviel bekomme ich als Youtuber mit 1000 Abonnenten und im Durchschnitt 10000 Aufrufen?

Mungukun  01.12.2023, 18:56

Hast du schon dein Gewerbe bei der Gemeinde und dem Finanzamt angemeldet, wenn du mit YouTube Geld verdienen willst?

Torandmore 
Fragesteller
 01.12.2023, 18:57

Nein, das muss ich doch nicht

2 Antworten

Kann dir keiner sagen. Jede Nische bekommt andere Werbung und andere Werbeanteile/Werbeeinnahmen. Dann kannst du ja auch noch selbst entscheiden wie oft und welche Art von Werbung du schaltest. Dann müssen deine Videos auch Werbefreundlich genug sein etc., zusätzlich gibt YouTube sehr selten Daten über Preise für Werbung etc. heraus und YTer werden ebenfalls mit Verträgen zur Stille gebeten.

Torandmore 
Fragesteller
 01.12.2023, 18:46

Also verdiene ich von Youtube nur das Geld von den Werbepausen?

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Fragenwuerfel  01.12.2023, 18:46
@Torandmore

Ja, du kriegst einen Anteil von dem Geld der Werbeverträge. Aufrufe sind deshalb egal wenn niemand die Werbung guckt und früher ausschaltet zB.

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Hast du schon dein Gewerbe bei der Gemeinde und dem Finanzamt angemeldet, wenn du mit YouTube Geld verdienen willst?
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Nein, das muss ich doch nicht

Doch musst du.

Ein Gewerbe ist anzumelden sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Das ist bei dir der Fall, wenn du auf mit dem YouTube Geld verdienst.

Falls du minderjährig bist, brauchst du außerdem dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Gewerbesteuer entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Torandmore 
Fragesteller
 01.12.2023, 19:01

Und wie kann ich eine genehmigung holen?

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Mungukun  01.12.2023, 19:05
@Torandmore

Indem du dem Familiengericht zusammen mit deinen Eltern einen fundierten Businessplan vorlegst und auch deine fundierten kaufmännischen Kenntnisse (Buchführung, steuerliche Pflichten, Versicherungspflichten, Impressumspflicht, DSGVO) überzeugend glaubhaft machst.

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