Wieso scheiterte das Rotationsprinzip?

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Die angeworbenen Arbeitskräfte sollten nur vorübergehend beschäftigt werden. Die Behörden konnten Dauer und Umfang der Ausländerbeschäftigung flexibel und bedarfsgerecht steuern. Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse galten zunächst nur für ein Jahr. Ausländerbehörde und Arbeitsamt hatten jedoch einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Erteilung oder Verlängerung. Die Behörden setzten das Rotationsprinzip in der Anwerbephase jedoch nicht konsequent um. Sie warben Verwandte an, vermittelten Ehepaare gemeinsam, duldeten Betriebswechsel, verlängerten Aufenthaltsgenehmigungen und erlaubten den Familiennachzug. All dies förderte die einsetzende Niederlassung.

Genau daran lag sozusagen der Fehler im System. Das Wirtschaftswunder war im vollen Gange, die Betriebe wollten die einmal eingearbeiten Gastarbeiter nicht gleich wieder abgeben und durch neue ersetzen und so wurde auf Wunsch der Betriebe verlängert und verlängert und so wurden regelmäßig aus einem Jahr mehrere Jahrzehnte. Damit war das Rotationsprinzip im Ansatz gescheitert.

Auch von Seiten der Gastarbeiter war es ähnlich. Viele kamen in der Absicht, ein Jahr Geld zu verdienen und dann wieder nach Hause zurückzukehren. Dann stellten sie aber fest, dass sich die Situation in ihren Heimatländern nicht verbessert hatte und die Gründe, nach Deutschland zu gehen, immer noch vorhanden waren. Daher gab es nur wenige freiwillige Rückkehrer. Die anderen blieben wegen der Arbeit und kamen zu dem Entschluss, dass es besser sei, sich in Deutschland eine neue Existenz aufzubauen und die Familie nachkommen zu lassen. Dadurch war auch von Seiten der Gastarbeiter das Rotationsprinzip gescheitert.

Irgendwann merkte dann auch die Gesellschaft: "Bestellt waren Arbeitskräfte, aber gekommen sind Menschen."

Es scheiterte daran das es nicht von Anfang an konsequent durchgesetzt wurde.

Mit dem "Familien - Nachzug" nicht Arbeitender war das Rotationsprinzip endgültig gescheitert.