Wieso darf nur ein Ehepartner einen Doppelnamen als Nachname haben?

2 Antworten

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Die Regelung dient ja dem Zweck, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht Ehename ist, seinen „eigenen“ Nachnamen in irgendeiner Form behalten kann. Dazu führt er dann einen Doppelnamen.

Der Nachname des anderen Ehepartners ist ja der Ehename - da besteht keine Notwendigkeit, den anderen Namen anzuhängen.

Ein Doppelname als Ehename ist grundsätzlich nicht möglich, um „Namensschlangen“ zu vermeiden

Weil sonst über Generationen hinweg richtige Namensschlangen entstehen.

Aber ist das nicht schon wieder aufgeweicht worden? Da hat sich doch wieder sehr viel verändert.