Da man die BEschilderung an der Stelle, an der Dein Fahrzeug steht, an Hand dieses Bildes gar nicht beurteilen kann, kann man auch nichts dazu sagen
Je nach Pflegebedarf ….man darf nicht unterschätzen, wie psychisch und psychisch anstrengend so was sein kann. Es gibt gute Heime, wo der Betroffene unter Umständen besser aufgehoben ist als zu Hause
Wenn Du das hier fragen musst, bist Du wahrscheinlich nicht in der Lage, da hoch zu klettern
In der Theorie wird das durch eine Straftat erlangte Geld eingezogen. Das geht allerdings nur, wenn man weiß, wo das Geld ist.
ja, gegen dich wurde das Strafverfahren eröffnet. Die Anklageschrift bekommst Du sicher noch
Nein, eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Und einen Einwilligungsvorbehalt hast Du nur, wenn dieser explizit angeordnet wurden
Du kannst weiterhin selber Anträge stellen und unterschreiben. Sinnvollerweise solltest Du das aber nur in Absprache mit deinem Betreuer tun.
Zunächst mal würde das Kind weiterhin Leistungen der Krankenversicherung erhalten - bis einen Monat nach dem Tod der Eltern. Danach ist es selber versichert - als Vollwaise.
- Die Bekannte kann eine Person ihres Vertrauen bevollmächtigen, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, so lange sie noch geschäftsfähig ist
- Evtl. Ist es aus Kostengründen notwendig, die Wohnung aufzulösen. Damit muss sich die Bekannte auseinandersetzen
Vermutlich waren die Pakete schon abgeholt und deins ist dann gestern nicht mehr mitgekommen. Einfach mal abwarten
Fas korrekte Rechtsmittel wäre der Einspruch. Dieser ist an das Gericht zu richten
Da fehlen doch ein paar Infos, oder? Über eine Kontensperrung bekommt man eine Info seiner Bank.
Üblicherweise steht da: E-Fahrzeuge währen des Ladevorgangs. Also nein, du darfst da nicht einfach so parken
Welche Risiken ergeben sich denn angeblich durch Masturbation? Ich dachte, aus der Zeit wären wir raus?
Mal der eine, mal der andere
ein Deutscher Staatsangehöriger wird nicht abgeschoben. Wohin auch?
Verischerung anschreiben und Deinen Schaden geltend machen. Dazu benötigst Du lediglich das Kennzeichen und Name und Adresse des Versicherungsnehmers.
Wenn das nicht klappt, schaltest Du einen Rechtsanwalt ein.
Dein Nachbar sollte sich ebenfalls mit der Versicherung in Verbindung setzen
Das ist doch nun wirklich eine sehr einfach zu erledigende Aufgabe. Die hätte ich auch nicht noch groß vorher angekündigt
So etwas gibt es doch schon lange. Dafür bekommst du kein Markenrecht
Die Rechte im Internet sind die gleichen, die auch im realen Leben gelten. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wer und wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken darf, ist schon in Art 5 GG geregelt.
Beachten musst Du jedoch auch immer, dass (egal ob im Internet oder im realen Leben) ein privater Forenbetreiber, Theaterbetreiber etc. In seinen Räumen seine eigenen Regeln aufstellen darf. Das verletzt dich nicht in Deiner Meinungsfreiheit, denn du kannst Deine Meinung ja woanders äußern
Die Bank braucht keinen Grund zu nennen, wenn sie das Konto fristgerecht kündigt