Wie weit geht die schweigepflicht bei Psychologen?

5 Antworten

"Erlangen Ärzte im Rahmen der Ausübung ihres Berufs Kenntnis von solchen Straftaten, dann besteht die Anzeigepflicht nur unter anderem bei Mord, Totschlag, erpresserischem Menschenraub oder einer Geiselnahme. Berichtet also ein Patient seinem Arzt von einer geplanten Straftat, ist dieser zur Anzeige verpflichtet."

so weit geht die Scweigepflicht

Die Schweigepflicht eines Psychologen ist ein extrem hohes gut. Diese muss allerdings gebrochen werden, wenn du eine schwerwiegende Straftat planst und diese durch die Aufhebung der Schweigepflicht- und nur dadurch- noch verhindert werden kann. Dies betrifft zum beispiel amokläufe, Terroranschläge, Geiselnamen, Morde....ein Diebstahl z.Bsp würde die aufhebung der Schweigepflicht nicht rechtfertigen, da die Schweigepflicht hier als höheres Rechtsgut zählt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium
Von Experte sunnywobgirl bestätigt

Kommt drauf an.

Also grundsätzlich gilt die Schweigepflicht erstmal und die auch fest. Die Schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn dies dem Schutz eines höherwertigen Rechtguts dient, sodass man da mit einem rechtfertigenden Notstand argumentieren kann.

Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Psychologe von einer GEPLANTEN sehr schweren Straftat erfährt, bei der Leib und Leben anderer Personen in Gefahr gebracht würde, wenn er nicht einschreitet, z.B. Mord, aber auch sowas wie Raub, räuberische Erpressung oder auch Brandstiftung.

Eine weitere Ausnahme besteht auch noch, wenn die Straftat zwar vollendet ist, aber eine Wiederholung wahrscheinlich ist, was u.a. bei sexuellem Missbrauch vor allem von Kindern wohl angenommen wird. Hier dient der Bruch der Schweigepflicht dann nicht in erster Linie der Aufklärung des bereits begangenen Verbrechens (das wäre wohl nicht abgedeckt), sondern der Verhinderung weiter wohl wahrscheinlicher Verbrechen.

Bei bereits abgeschlossenen Straftaten wird das Rechtsgut der Schweigepflicht in der Regel, nicht immer, aber in der Regel, höher gewertet, als die Aufklärung der bereits begangenen Straftat.

Geundsätzlich ist die Schweigepflicht gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB) ein enorm hohes Rechtsgut. Es gibt nur wenige Ausnahmen, vor Allem gesetzliche Meldepflichten. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für:

1.) Infektionserkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), diese müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden und

2.) Für bevorstehende Verbrechen wie beispielsweise Mord, Totschlag oder Raubüberfall nach §138 StGB. Ein Verbrechen ist eine Straftat, auf die der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr angesetzt hat, alles, was auch mit Geldstrafe geandet werden kann, zum Beispiel Diebstahl, ist kein Verbrechen und darf daher auch nicht gemeldet werden, da es nicht der Anzeigepflicht unterliegt. Außerdem wichtig, das Verbrechen muss noch bevorstehen, da der Sinn der Anzeigepflicht in §138 StGB primär dessen Verhinderung und nicht die Strafverfolgung ist. Ist das Verbrechen bereits vollzogen, so kann es ja nicht mehr verhindert werden, unterliegt also nicht mehr der Anzeigepflicht.

Desweiteren, darf die Schweigepflicht unter Umständen aufgrund eines "rechtfertigenden Notstandes" nach §34 StGB gebrochen werden. Dazu muss eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr gegen ein höherwertiges Rechtsgut vorliegen. Das bedrohte Rechtsgut, muss also die Schweigepflicht überwiegen (insbesondere Leben, Gesundheit, Freiheit eines Menschen). Dies wäre zum Beispiel bei einer Kindesmisshandlung der Fall.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schweigepflicht wird gebrochen sobald du ein Verbrechen gestehst dann ist er eigentlich davon entbunden glaube ich