Unterliegt ein Schulpsychologe der gleichen Schweigepflicht wie ein "normaler" Psychologe?

5 Antworten

Wenn es um ein persönliches Problem geht, dann hat er Schweigepflicht. Geht es um ein Problem, das sich innerhalb der Schule lösen lässt, wird er mit deinem Einverständnis evtl. mit dem betroffenen Lehrer sprechen. Nicht schweigen darf er wenn Gefahr im Verzug ist, d.h. wenn Selbstmordgefahr besteht, Kindeswohlgefährdung im Elternhaus vorliegt oder er Kenntnis von einer Straftat bekommt z.B. sexueller Missbrauch), dann wird/ muss er Kontakt mit dem Elternhaus, bzw. dem Jugendamt/ städtischer Jugendpflege, mit dem die Schule zusammenarbeitet, Kontakt aufnehmen. Da geht der Schutz des Kindes/ des Jugendlichen absolut vor. Kinder sind nicht immer in der Lage die Situation richtig einzuschätzen.

AmbiSex86 
Fragesteller
 25.06.2014, 22:44

Ok, danke ! Morgen wähl' ich die auch auf'm Computer als beste Antwort aus.

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Psychologe ist Psychologe. Deiner ist eben nur an der Schule beschäftigt.

AmbiSex86 
Fragesteller
 25.06.2014, 20:14

Ok, danke für die Antwort !

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Ja auser es handelt sich um Mobbing da schaltet er meist deine Eltern ein

AmbiSex86 
Fragesteller
 25.06.2014, 20:15

Und schlimmere Sachen, als Mobbing ?

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Wenn Du mindestens 14 bist, ja

AmbiSex86 
Fragesteller
 25.06.2014, 20:12

Ok danke

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ja ausser es betrifft dinge wie einen amoklauf