Unterliegt ein Schulpsychologe der gleichen Schweigepflicht wie ein "normaler" Psychologe?
5 Antworten
Wenn es um ein persönliches Problem geht, dann hat er Schweigepflicht. Geht es um ein Problem, das sich innerhalb der Schule lösen lässt, wird er mit deinem Einverständnis evtl. mit dem betroffenen Lehrer sprechen. Nicht schweigen darf er wenn Gefahr im Verzug ist, d.h. wenn Selbstmordgefahr besteht, Kindeswohlgefährdung im Elternhaus vorliegt oder er Kenntnis von einer Straftat bekommt z.B. sexueller Missbrauch), dann wird/ muss er Kontakt mit dem Elternhaus, bzw. dem Jugendamt/ städtischer Jugendpflege, mit dem die Schule zusammenarbeitet, Kontakt aufnehmen. Da geht der Schutz des Kindes/ des Jugendlichen absolut vor. Kinder sind nicht immer in der Lage die Situation richtig einzuschätzen.
Ok, danke ! Morgen wähl' ich die auch auf'm Computer als beste Antwort aus.
Psychologe ist Psychologe. Deiner ist eben nur an der Schule beschäftigt.
Ja auser es handelt sich um Mobbing da schaltet er meist deine Eltern ein
Wenn Du mindestens 14 bist, ja
ja ausser es betrifft dinge wie einen amoklauf
Danke für die Antwort !