wie weit darf das ordnungsamt gehen

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mann vom Ordnungsamt versucht nur, seinen Job zu machen und die Hundehalterverordnung durchzusetzen. Zur allgemeinen Gefahrenabwehr darf er auch entsprechende Auflagen erteilen und deren Erfüllung kontrollieren. Ausserdem musst Du Deine Eignung als Halter eines gefährlichen Hundes nachweisen. - Wenn Dein lieber Pfiffi mal vor Schreck ein Kind zerfleischt, schreit wieder alle Welt, warum denn die Behörden da nichts gemacht haben... Als Druckmittel ("wie weit darf er gehen") hat er nur Verwarngeld, Bußgeld, ordnungsrechtliche Verfügung und Einziehung des Hundes.

Du hattest schon mal einen Staff und hast ihn diesmal für einen Mischling gehalten... Aha - grosser Hundekenner biste dann wohl nicht! Obwohl du dich als Stafford-Fachmann ausgibst. Für mich heisst das, der Beamte hat völlig recht, dich verstärkt zu kontrollieren!!! Die Gesetze bezüglich dieser Hunde gibt es nicht aus Jux! Er hat alle Rechte, wenn man es genau nimmt. Er muss sich nur, um diese durchzusetzen, die Polizei zu Hilfe holen. D.h., wenn er bei dir eine nicht artgerechte Haltung vermutet, darf er sogar bei dir eine Hauskontrolle durchführen und dir - auf jeden Fall!!! - den Hund sogar wegnehmen!!!!!!

americanstaff 
Fragesteller
 06.08.2010, 20:52

hallo ich habe schon mal einen stafford terrier gehat der nie auffällig war,nun bekomme ich die auflage mein grundstück 2 meter hoch abzuzäunen aber nach dem seine n auflagen das heisst morgen muss es fertig sein dann morgen ansonsten wird der hund eingezogen ich arbeite und kann doch kaum einen zaun von 50 meter in 3 stuneden stzen

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americanstaff 
Fragesteller
 06.08.2010, 20:54

ich kann dir mal ein foto von meonen hund geben und dann sag mir mal ob der mit 7 Wochen ein staff ist ok

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americanstaff 
Fragesteller
 06.08.2010, 20:55

schau mal auf die fotos zum thema kampfhund der auf der blauen decke liegt das soll ein american staff sein da ist er aber schon 3 monate alt

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Flora2016  16.09.2020, 17:21

Ganz ehrlich

ein Schäferhund oder ein Husky kann genauso gefährlich werden!
die Rechtslage in Deutschland ist ein Witz. Zumal es in manchen Bundesländern gar nicht diese Rassenliste gibt. Wo ist der Sinn bitte????
Diese Rassen gelingen auch mit Auflagen in falschen Händen. Sinnvoller wäre es, jeden Hund und den Halter individuell zu betrachten.

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der vom Ordnungsamt kann Dir ggf. sogar den Hund wegnehmen, deswegen solltest Du die Auflagen erfüllen: chippen, Hundeführerschein, oder was in Deinem Bundesland halt Pflicht ist.

Ich weiß nicht, wie oft du das noch fragen willst ...

  1. Ein Hund von 7 Wochen gehört zu seiner Mutter, es ist gesetzlich verboten einen Hund vor der 8ten Lebenswoche zu kaufen
  2. Es ist immer noch der gleiche Fall: Listenhunde dürfen nicht mehr von Privatpersonen gekauft werden! Sei froh, dass sie dir den Hund noch nicht abgenommen haben
  3. Das Ordnungsamt macht nur seinen Job, wäre dem nicht so, würde es noch mehr von diesen "Kampfbestien" geben. Sei froh, dass du den Hund noch haben darfst, also halt dich gefälligst an die Auflagen und gib dem Mann, was er will!!!

Und so schwer ist es nun auch wieder nicht die Auflagen zu erfüllen, wenn man gewissenhaft ist ...

americanstaff 
Fragesteller
 07.08.2010, 19:24

kann dir ja mal unseren mann vom ordnungsamt vorbeischicken und wenn du überhaupt einen Staff besitz findet der etwas und sagt dir wo du schwachstellen hastd der hat permanent was

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BlackCloud  07.08.2010, 19:52
@americanstaff

Du, ich hab meinen Staff-Mix ordnungsgemäß und legal erworben, ich hab ohne Probleme meine Haltergenehmigung bekommen, das Ordnungsamt hat mich nicht einmal dafür besucht und glaub mir, der Mann von eurem Ordnungsamt hätte bei mir nichts zu bemängeln.

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da ich deine frage nicht genau verstanden habe hier eine antwort die dir vieleicht hilft: du muss für einen sog "listenhund" (auch deren mischlinge)ein negativgutachten erstellen lassen (schriftlich und mündlich für den halter, prakt. <wie auch sonst> für den hund) UND DAS KANN DAS ORDNUNGSAMT DURCHSETZTEN. (mit hilfe des amtstierarztes) bei weigerung deinerseits kann der hund (im allerschlimmsten fall) eingezogen werden