Wie vorgehen bzgl Unterhalt nach wiederzusammenkunft?

2 Antworten

so lange ihr nicht zusammenzieht, musst du weiter für das kind und eventuell für sie weiter unterhalt zahlen.

Es ändert sich ja nichts, weil ihr nicht zusammen wohnt. Der Barunterhalt an das Kind, ggf. auch an sie bei Leistungsfähigkeit, bleibt.


casaz1337 
Fragesteller
 03.02.2024, 22:59

Ach das ist doch verflixt...Wohnen wir aber zusammen wird es ja wieder ne Bedarfsgemeinschaft ... und ich will nichts mit dem jobcenter zu tun haben und die Hosen runter lassen über meine Finanzen etc... Danke

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Kessie1  03.02.2024, 23:00
@casaz1337

Das bleibt leider nicht aus, wenn man soziale Leistungen in Anspruch nimmt.

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