Wie viele Züge braucht man bei einer 12 k Tornado vape bis einer dieser striche vom Bildschirm verschwindet?
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1 Antwort
was interessiert es dich?!
Diese Dinger sind in der Ganzen EU VERBOTEN! Das bedeutet, die dürfen
- nicht in die EU improtiert werden
- nicht in der EU weitergegeben werden
- nicht in der EU besessen werden
- nicht in der EU benutzt werden
und lebst du in Deutschland, begehst du mit dem Konsum EINE STRAFTAT!
Schnucki - Entschuldigung, aber im Gegensatz zu anderen hier stelle ich keine leeren Behauptungen auf, die NICHT den Fakten entsprechen, wenn FAKTEN gefragt sind!
Laut §370 AO ist Steuerhinterziehung grundsätzlich eine STRAFTAT und da alle Flüssigkeiten, die man mittels E-Zigaretten konsumiert, in Deutschland dem Tabaksteuergesetz nach TABAKSTEUERPFLICHTIG sind, auf den ILLEGALEN EINWEGMÜLL aber durch die Dealer und Schmuggler keine Tabaksteuer gezahlt wurde und die Konsumenten auch der Pflicht der Nachversteuerung garantiert nicht nachgekommen sind, IST DER KONSUM IN DEUTSCHLAND EINE STRAFTAT!
Der Konsum ist aber dennoch nicht strafbar. Konsum kommt von konsumieren.
Folgendes Beispiel:
Jemand der einer dieser Einwegvapes besitzt gibt sie mir in die Hand damit ich mal ziehen kann. Damit konsumiere ich die Vape ohne am illegalen Handel teilgenommen zu haben und / oder die Vape besitzt zu haben.
Laut dir ist das eine Straftat weil du sagst das der Konsum strafbar ist. Das stimmt aber schlichtweg nicht.
Ja, ist es auch, denn es besteht eine STEUERPFLICHT und in dem Moment bist DU als der Konsumierende dafür verantwortlich, das das was DU konsumierst, auch versteuert ist. Hat der Schmuggler die Ware nicht versteuert, der Dealer nicht und auch der Käufer dieser Hehlerware, dann stehst du als Konsument in der Pflicht. Das sieht das Tabaksteuergesetz und seine Durchführungsbestimmung ganz klar so vor.
Das ist aber einfach nicht richtig so, wie du das darstellst.
Du sagst, der Konsument sei automatisch steuerpflichtig – das stimmt so nicht.
Im Tabaksteuergesetz (TabStG) ist genau geregelt, wer für die Steuer verantwortlich ist. Das sind z. B.:
der Hersteller
der Einführer
derjenige, der die Ware aus einem Steuerlager entnimmt
oder jemand, der unversteuerte Ware besitzt oder erwirbt
Das steht so in § 15 TabStG. Der reine Konsum – also wenn mir jemand eine Einwegvape in die Hand drückt und ich ziehe einmal dran – ist nicht steuerpflichtig und auch nicht strafbar.
Nicht mal bei Kippen oder Alkohol ist der Konsum an sich strafbar – warum sollte das hier anders sein?
Du bringst da Konsum, Besitz und Erwerb komplett durcheinander.
Strafbar wird’s erst, wenn ich z. B.
die illegale Ware kaufe,
besitze,
oder bewusst an der Steuerhinterziehung beteiligt bin (z. B. durch Erwerb mit Wissen über die fehlende Versteuerung).
Dann kann’s Richtung Steuerhehlerei (§ 374 AO) oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gehen, ja. Aber auch da braucht’s bestimmte Voraussetzungen – z. B. Vorsatz.
Aber jemand, der einfach mal an so nem Ding zieht, ohne es gekauft oder besessen zu haben, ist nicht automatisch Teil einer Steuerstraftat.
Du behauptest einfach, der Konsument sei immer in der Pflicht – das ist schlichtweg falsch. Wenn du’s genau wissen willst:
Guck dir mal § 15 TabStG und §§ 370 & 374 AO an – da steht das alles ganz klar drin.
Nur Konsum = keine Straftat.
Natürlich ist das so richtig, wie ich das sage. Es besteht die Steuerpflicht und wenn die Vorgänger diese nicht erfüllen, wird sie bis zum Ende an die Konsumenten durchgereicht.
Wer als Konsument UNVERSTEUERTE Flüssigkeiten in einer E-Zigarette nutzt, ist verpflichtet, diese Flüssigkeiten durch eine Meldung an die zuständige Zollstelle NACHZUVERSTEUERN, BEVOR er diese Flüssigkeiten konsumiert.
Hör doch auf immer so einen Müll von dir zu geben
Ich hab mehrfach gesehen wie du rumheulst das Nikotin so verteufelt wird und falsche Tatsachen verbreitet werden über die Gefährlichkeit
Aber selber machst du das gleiche!
Der Konsum ist nicht strafbar, das ist Schwachsinn. Nicht einmal der Konsum von Kokain ist strafbar (Konsum ≠ Besitz)