Wie viele Urlaubstage habe ich?

2 Antworten

Solltest du mehr Urlaub beantragen und nehmen, als du mit dem Ende der Ausbildung dann tatsächlich an Anspruch erworben hast, ist das nicht dein Problem, sondern das des Arbeitgebers. Bedeutet, er kann da nichts von dir zurückfordern oder so.

Rechtlich sauber wäre es so, dass du bis zum 30.06. für jeden vollen Monat, in dem das Ausbildungsverhältnis bestand, 1/12 deines Jahresurlaubsanspruchs erwirbst. Wenn also mitten im Juni die Prüfung liegt, hast du 5/12 Anspruch - das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung, der Juni ist somit nicht voll, also nur Januar bis Mai.

Solltest du hingegen die Prüfung erst am 01.07. haben und bestehen, hast du den vollen Jahresurlaubsanspruch, weil dann das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate (in diesem Fall 6 Monate und 1 Tag ;)) innerhalb dieses Kalenderjahrs bestand. Hier finden sich aber dann häufig auch Klauseln im Arbeitsvertrag, dass Urlaubsanspruch über das gesetzliche Minimum von 20 Arbeits- bzw. 24 Werktagen hinaus auch da weiter gezwölftelt wird. Aber dieses gesetzliche Minimum hättest du dann auf jeden Fall komplett.

Wenn Du die Prüfung am 30.6.2023 bestehst, endet das Ausbildungsverhältnis mit diesem Tag.

Ergo hast Du dann die Hälfte (15 Tage) Anspruch auf Urlaub.

Danach, für jeden Monat 1/12, soweit das vertraglich so geregelt ist, minimum aber 24 Werktage.