Wie viele Tage Resturlaub bei Kündigung?

2 Antworten

Von Experte DerCaveman bestätigt

Dein Arbeitsverhältnis besteht bis einschließlich 30.09.25. Wenn du insgesamt in diesem Kalenderjahr mehr als sechs Monate bei diesem Arbeitgeber bis dahin beschäftigt bist, dann entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch - zumindest auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche!

Für die Urlaubstage, die darüber hinausgehen, musst du in deinen individuellen Arbeitsvertrag schauen (und, falls der Arbeitsvertrag sich darauf bezieht, in einen mitgeltenden Tarifvertrag). Dort kann es für diese 9 Tage über dem gesetzlichen Anspruch durchaus noch mal Sonderregeln geben, zum Beispiel, dass dieser dann trotzdem gezwölftelt wird.

Da du bis zum 30.09.2025 weiterarbeitest, befindest du dich im zweiten Halbjahr, was Auswirkungen auf deinen Urlaubsanspruch haben kann.

Ob du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast oder nur auf einen anteiligen, hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel davon, ob du im laufenden Jahr schon einmal den Arbeitgeber gewechselt hast.

Mehr Details und konkrete Beispiele findest du in unserem Beitrag:

👉 Kündigung im 2. Halbjahr – Was passiert mit dem Urlaub?

Wir hoffen, das hilft dir weiter! Dein KLUGO-Team