Wie viel Geld wird mir Nachgezahlt?

2 Antworten

Das geht aus dem Schreiben so nicht hervor. Du hast nach dem Änderungsbescheid Anspruch auf eine Nachzahlung i.H.v. € 1.200.--, allerdings steht dem ein evtl. Erstattungsanspruch des JC entgegen, der noch nicht bekannt bzw. beziffert ist. Darüber ergeht dann ein weiterer Bescheid.

Sollte das JC in den Monaten, über die hier ein Änderungsbescheid ergangen ist, die Leistungen gezahlt haben nach ALG2 o.ä., kann es auch sein, dass die gesamte nachzahlung als Erstattungsanspruch wieder an das JC zurückgezahlt wird, und dir insoferne genau € 0.-- verbleiben als Anspruch.

1200 hast du zu wenig bekommen, aber du bekommst davon gar nichts, weil sie erst mal die ansprüche der anderen behörde abgleichen und verrechnen

wieviel schuldest du den anderen?

1200-das bekommst du