Wie viel Geld darf ein Hartz4 Empfänger haben?

4 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu SGB II § 11 schreiben dazu auf Seite 33 (PDF-Seite 43):

"5.8 Zuwendungen Dritter ohne rechtliche bzw.sittliche Verpflichtung

(1) Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter [...]" (Bitte weiterlesen; Gerd)

In Nr. 4 heißt es dort:

(4) Von einer nur geringfügigen Lageverbesserung durch eine Zuwendung, bei der ungekürzte Leistungen weiter gerechtfertigt sind, ist insbesondere bei allgemein üblichen Zuwendungen von Verwandten an minderjährige Kinder auszugehen (z. B. Geld- oder Sachgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstag, kleinere Taschengelder)

Das ist ein Beispiel für privilegiert Einkommen im Sinne von SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen.

Für sonstige, nicht privilegiert Einkommen gilt statt § 11a § 11b Absetzbeträge.

Wenn man also eine Ware für 100,- € kauft und für 120,- € verkauft, hat man einen Gewinn von 20,- €. Man kann von seiner Einnahme von 120,- € aber nicht nur die Kosten für den Einkauf der Ware, also 100,- €, absetzen, sondern auch weitere Kosten, etwa für Porto und Versand, und Werbung und die Anschaffung eines PCs (das aber besser nach Absprache mit dem Jobcenter ;-).

Wenn man aber eine Ware verkauft, die man schon besessen hat, als man den ersten, dann erfolgreichen und jetzt noch wirksamen Antrag auf ALG II gestellt hat, gilt diese Ware als Vermögen. Der Erlös aus dieser Ware gilt in der Regel auch noch als altes Vermögen, als Ergebnis einer reinen Vermögens-Umwandlung, von Sach-Vermögen in Bar-Vermögen.

Dies gilt allerdings nicht in jedem Fall für dabei angefallene Gewinne, etwa durch Wertzuwächse einer Ware. Diese könnten durchaus auch als Einkommen gewertet werden, analog zu anfallenden Zinsen auf - auch auf ansonsten privilegiertes und damit geschontes - Sparvermögen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Siehe die korrekte Antwort von @ GerdausBerlin

Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz 4 beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Geburtsjahr gestaffelt und liegt für Erwachsene bei zwischen 9.750 Euro und 10.050 Euro.

Die Vermögensfreigrenze liegt bei 750€ + 150€ pro Jahr.

Wenn man was verkauft wird es nicht angerechnet da es kein Einkommen sondern eine Vermögensumwandlung ist. Was anderes würde nur gelten wenn man mit dem Verkauf gewinn erwirtschaften würde.

Kleine Geschenke sind auch anrechnungsfrei. Allerdings um kein unnötiges Risiko einzugehen lasse dir Geldgeschenke in Bar geben und lasse es niemals auf das Konto überweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.