Wie unbekannte Adresse herausbekommen?

10 Antworten

Wenn derjenige eine Auskunftssperre hat beim Einwohnermeldeamt, bekommst Du die Adresse nicht ausser Du hast ein berechtigstes Interesse wie z. B. einen pfändbaren Titel. Die Person wird dann darüber informiert, das jemand seine Adresse will und hat zwei Wochen Zeit dagegen anzugehen. Nach Ablauf der 2 Wochen würdest Du dann benachrichtigt. Ansonsten... Vielleicht hast Du ja einen Freund bei der Polizei? Ansonsten einen privaten Schnüffler darauf ansetzen...

Trilobit  29.07.2008, 18:11

> Vielleicht hast Du ja einen Freund bei der Polizei?

Wenn der unberechtigt private Daten anderer abfragt und an den Frager weitergibt, verstößt er mindestens gegen Datenschutzgesetze und mit Sicherheit auch gegen mehrere Dienstvorschriften. Wenn das rauskommt, ist er seinen Job ruckzuck los; ein Freund würde ihn also nicht darum bitten.

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So weit ich informiert bin, darf das Einwohnermeldeamt wegen des Datenschutzes die Adressen nur der Polizei und der GEZ aushändigen. Hast du es schon mal bei der Auskunft versucht?

Baiana 
Fragesteller
 12.04.2008, 11:17

Ja, das habe ich auch gehofft - aber als ich mich umgemeldet habe, habe ich mal nachgefragt und sie sagten, dann sie die neue Adresse an jeden herausgeben dürfen, wenn man mit zwei Angaben ankommt. Man könne dem auch nicht widersprechen.

Meine Frage ist, wielange das dauern wird und ob das etwas kostet? Bzw. könnte ein Anwalt über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse herausbekommen?

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Mismid  12.04.2008, 12:15

Ne es gibt auch bei den meisten Städen und Gemeinden öffentliche Adressbücher. In denen stehen Namen, Vornamen, Straße und Hausnummer. Darin stehen alle über 18, wenn sie dem Eintrag nicht widersprochen haben. Da dies fast keiner weiß, widerspricht auch kaum jemand

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nach neuem melderecht braucht man für eine einfache meldeauskunft keinen berechtigten grund mehr, nur für eine erweiterte auskunft.

bei der einfachen meldeauskunft erhält man lediglich die adresse, wo der mensch jetzt gemeldet ist.

bei der erweiterten auskunft bekommt man mehr angaben, wie alle bisherigen adressen, familienstand ect.

für eine einfache meldeauskunft braucht man sich nur auf die seite des ortes, der letzten bekannten anschrift einklicken, dort beim einwohnermeldeamt das anfrageformular für die einfache meldeauskunft ausfüllen und abschicken.

dann bekommt man eine rückmail, oder wahlweise post mit der angabe der kontonummer der gemeinde um die kosten zu überweisen.

sind die gebühren auf deren konto eingegangen kann man auch wahlweise die neue meldeadress per mail oder post erhalten.

Viele Städte haben ein Adressbuch. In diesem ist jeder verzeichnet, der über 18 ist und dem Eintrag nicht widersprochen hat (macht fast niemand und hat nichts mit dem Telefonbucheintrag zu tun). Darin sind alle nach Namen, Vornamen und Straßen sortiert. So ein Adressbuch ist im Buchhandel erwerbbar oder kann in Bibliotheken eingesehen werden. Das ganze nützt aber nur etwas, wenn derjenige sich auch umgemeldet hat und schon länger als ein Jahr dort wohnt

Baiana 
Fragesteller
 12.04.2008, 12:25

Nun, es widersprechen dort schon einige (ich selbst zum Beispiel auch), und die Person wohnt noch nicht seit einem Jahr in dem neuen Ort. Trotzdem Danke für den Hinweis!

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Es ist grundsätzlich möglich, über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift herauszufinden. Das setzt aber voraus, daß Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.

Baiana 
Fragesteller
 12.04.2008, 11:21

Oh ja - das kann ich. Laufendes Strafverfahren sollte ausreichen. Wie lange dauert das, bis das Amt reagiert? Muss das schriftlich geschehen? Besser gleich durch den Anwalt (würde länger dauern, da der erst informiert werden muss) oder kann ich das auch selbst machen?

Kostet es etwas (die Kosten würden dem Betreffenden vermutlich eh in Rechnung gestellt)?

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WolfRichter  12.04.2008, 11:33
@Baiana

Ob ein laufendes Strafverfahren ausreicht ist Tatfrage. Besser sind zivilrechtliche Ansprüche. (Die sich natürlich häufig aus strafbaren Handlungen ergeben.)

Es muß schriftlich geschehen; ein Anwalt ist ratsam, aber nicht zwingend.

Die Reaktionszeit ist von Amt zu Amt unterschiedlich. (Zwischen zwei Tagen und zwei Monaten.)

Über die Kosten kann ich nichts sagen: Habe entsprechende Anfragen nur in dienstlicher Funktion gemacht und dann natürlich nichts bezahlt.

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Baiana 
Fragesteller
 12.04.2008, 11:57
@WolfRichter

Zivilrechtliche Ansprüche bestehen ebenfalls. Vermutlich geht es über Anwalt schneller - ganz ganz recht herzlichen Dank!

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