Wie sind die Vorschriften für das tragen der Haare bei der Bundeswehr?

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Zitat:

Truppendienstgericht Süd vom 04.01.2005 Haar -und Barterlass verfassungswidrig Aktenzeichen: S 4 BLc 18/04

Seit Anfang der 1970er Jahre schreibt
der "Haar- und Barterlass" (Anlage zur ZDv 10/5 "Leben in der
militärischen Gemeinschaft") vor, wie Soldaten ihre Haare zu tragen
haben:

"a) Bei aufrechter Haltung des Kopfes darf das Haar weder Uniform noch Hemdkragen berühren.

b) Das Haupthaar ist so zu tragen, daß Ohren und Augen nicht durch überhängende Haare bedeckt werden.

c) Das Haar muß am Kopf anliegen (...).

d) Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein."

Verstöße gegen diese Vorschrift werden als Gehorsamsverweigerung
geahndet. Generationen von Wehrpflichtigen machten mit diesem Erlass
ihre Erfahrungen: Haben Einberufene nicht die entsprechende Frisur,
werden sie zum Standortfrisör geschickt, der für eine unmodische
Einheitsfrisur sorgt, Widersprenstige werden mit Disziplinarbuße
und/oder Arrest bestraft, in vielen Einzelfällen haben "Kameraden" in
einer Nacht-und-Nebel-Aktion für den passenden Haarschnitt gesorgt. Für
die freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört unzweifelhaft das Recht,
selbst über Haarlänge, Frisur, Bart etc. zu entscheiden. Dies gilt nicht
in der Bundeswehr. Oder doch?

Das Truppendienstgericht Süd in
München hat mit Beschluss vom 4. Januar 2005 (Az: S4 BLc 18/04) diesen
Erlass als willkürlich und verfassungswidrig bezeichnet. Aber nicht zum
Schutz der Persönlichkeitsrechte, sondern weil der Erlass zwischen
männlicher und weiblicher Haartracht unterscheidet. Soldatinnen dürfen
ihre Haar so tragen, wie sie wollen. Lediglich der vorschriftsmäßige
Sitz der Kopfbedeckung darf durch die Frisur nicht behindert werden.
Wenn Sicherheitsbestimmungen oder bestimmte Ausbildungsdienste es
erfordern, kann darüber hinaus das Tragen von Haarnetzen oder das
Zusammenbinden zum Pferdeschwanz befohlen werden. Nicht so bei Männern.

Für das TDG gibt es keinen Anlass, zwischen männlicher und
weiblicher Haartracht zu unterscheiden. Dass bei männlichen Soldaten
ein anderer Maßstab als bei Soldatinnen angelegt wird, sei willkür und
verfassungswidrig.

Is heutzuatge nicht mehr. Solang du keine "mähne" hast passt des