Wie rechnet man von Brutto auf Netto für einen Selbstständigen im Falle eines Restaurant?

6 Antworten

Wenn du Einnahmen von 20000€ hast, musst du die 19% Umsatzsteuer davon abziehen,

dann beträgt dein Umsatz 16800€. Merke die Steuer wird draufgeschlagen und an den Kunden weitergegeben, du rechnest deinen Wirtschaftsbetrieb damit nicht. Selber entrichtete Mehrwertsteuer beim Warenbezug kannst du davon abziehen, das bedeutet, du rechnest pauschal alles Netto.

was sind laufende Kosten? Miete Strom? Gas? Nebenkosten?

Wie hoch ist der Materialeinsatz? Pauschal sollte mindestens der Wareneinsatz *3 den Verkaufspreis bilden, das wären bei 16800€ Umsatz 5600€, oder sind die 5000 schon die Gesamtaufwendungen für alles?

Du zahlst als selbstständiger keine Lohnsteuer, sondern du versteuerst dein Einkommen, hier ein Rechner dafür

https://www.lexoffice.de/wissenswelt/rechner-checklisten/einkommensteuer-rechner/?cid=1554&em_src=kw&em_cmp=google_lo/00_DSA/DSA/&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjw0ruyBhDuARIsANSZ3woOMoi1Brz0CmufWqRHkRInVnSMvfJQF-WlmYi9i4kZqpsrPMNlnxQaAjgzEALw_wcB

wie schon geschrieben kommen auch noch mehr Positionen dazu....

hier ist als Beispiel ein Rechner für die Krankenversicherung

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-beitragsrechner-selbststaendige-2006928?tkcm=ab

Ja, du hast schon einen Fehler gemacht. Zu den laufenden Kosten kommen noch Abschreibungen, Rücklagen, Kredite zurück zahlen etc. Und die MWSt ist kein Umsatz


Pepppo  23.05.2024, 09:41

wichtig, darum geht es ihm doch gar nicht

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Bei 20000€ werden ja die Mehrwertsteuer (19%) immer abgezogen oder, das die Kunden gezahlt haben? 

Sofern ihr für eure GbR nicht die Kleinunternehmerregelung beansprucht, fällt auf den Umsatz (!) Umsatzsteuer an.

Und abgezogen wird sie nicht. Die von den Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer ist bei euch Betriebseinnahme (keine Ausgabe).

Das heißt 16.800€, wären übrig. Und erst jetzt werden die laufenden Kosten abgezogen?

Nein.

Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben.

Wenn wir jetzt mal von deinen Werten ausgehen und dabei vereinnahmte Umsatzsteuer von 3.000€ unterstellen, wäre:

  • 20.000€ Umsatz + 3.000€ vereinnahme USt = 23.000€ Betriebseinnahme
  • 5.000€ Betriebsausgaben

Der Gewinn (für die Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer relevant) beträgt dann 18.000€ (23.000€ - 5.000€).

Aber wie viel müsste man an Krankenversicherung zahlen

DIe Beiträge hängen vom Einkommen ab (Da kann man dir hier keine fixen Werte nennen).

wird die Lohnsteuer normal berechnet wie bei einem Arbeitnehmer?

Ihr zahlt keine Lohnsteuern (Seid ja keine Arbeitnehmer).

Wenn ihr aber Personal habt, dann müsst ihr für die natürlich die Lohnsteuer einbehalten und abführen und hättet auch Personalaufwand als Betriebsausgaben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Krankenversicherungsbeitrag richtet sich nach deinem Einkommen.

Dann kommen noch Steuern auf deine Einnahmen, meistens im Vorraus.

Und hast du den Wareneinsatz auch berechnet?

Liebe Grüße.

Das ist so komplex, dass ich Dir rate, ein Existenzgründerseminar zu besuchen.