Wie rechnet man Putzarbeiten nach Aufmaßab?

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Sowohl die DIN Norm als auch die VOB (Teil C glaube ich) bestätigen das Aufmaß des Putzers, wenn die Fensteröffnung eine Fläche hat, welche kleiner als 2,5 m² ist. Man nennt das "Übermessen". Das bedeutet, die Fensterfläche wird nicht herausgerechnet.

Denn selbst wenn die Laibungen nicht verputzt werden dauert es etwa ebenso lange, den Wandputz am Fenster aufhören zu lassen, also einen Putzabschluss herzustellen, wie die imaginäre Fensterfläche zu verputzen. Deshalb werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen.

denecke  30.08.2009, 10:38

Nur rein interessenhalber: Welche Fläche stand denn im Angebot?

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Die rechnen immer alle Türen und Fenster mit, weil es viel einfacher ist eine ganze Wand zu verputzen, als z.B. die Fensternieschen und die Abschlusse an den Türaussparungen. Lass dir auf jeden Fall Angebote von mehreren Putzern machen, die Preise sind sehr unterschiedlich.

ConnySchneider 
Fragesteller
 29.08.2009, 12:38

Der Putz ist an den Wänden, ich stehe hier mit dem Putzer!!!!

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guterwolf  29.08.2009, 12:41
@ConnySchneider

ich würde keine Tür-und Fensteröffnungen mit bezahlen, außer - wenn (wie schon geschrieben) Fenster-und Türlaibungen mit verputzt worden sind oder werden sollen!!!

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guterwolf  29.08.2009, 15:41
@guterwolf

wäre ja schön und nett, wenn man bei schnellen Antworten mal ein Feedback bekommen würde...

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ConnySchneider 
Fragesteller
 31.08.2009, 16:15
@guterwolf

Ja, ich habe das mit den 2,5qm eingesehen, die man übermisst, der Putzer hat aber noch mal 10qm von sich aus abgezogen und ist uns so entgegengekommen.

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wenn die Fenster- und Türlaibungen mit verputzt werden müssen diese natürlich auch berechnet werden und wenn der alte Putz belassen wurde, sind diese Ecken raus zu rechnen.

Sind keine Laibungen mit verputzt, sollten Fenster und Türöffnungen nicht mit gerechnet werden, sondern nur die tatsächlichen qm.

wenn die Fenster- und Türlaibungen mit verputzt werden müssen diese natürlich auch berechnet werden und wenn der alte Putz belassen wurde, sind diese Ecken raus zu rechnen.

Öffnungen bis 2,5m² Einzelgröße werden übermessen.

Werden Leibungen mit verputzt so gibt es hierzu eine Zulage je lfm.

So schreibt es die VOB Teil C vor.

Dennoch bliebe in Ihrem Falle zunächste einmal die frage zu stellen, welche Vertragsform Sie denn schlussendlich vereinbart haben, BGB oder VOB und was in dem Angebot des Auftragnehmers stand?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

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