Wie reagieren Schweizer Bürger und Polizisten auf Graskonsumierende und Handelnde?
2 Antworten
Das ist bei uns seit Jahren gleich: De facto wäre der Konsum und der Handel mit Cannabis und einem damit verbundenen definierten THC-Gehalt verboten. Es wird jedoch mehrheitlich toleriert. Heisst: Wenn du deine Tüte nicht gerade vor einem Polizeikommando rauchst, passiert nichts. Schlimmstenfalls wird dir der Polizist sagen, dass du sie ausmachen sollst.
Anzeigen werden nur noch geschrieben, wenn jemand meint, er müsste provokativ direkt neben dem Beamten anfangen, sein Zeug zu konsumieren und dann, wenn jemand eine Menge dabei hat, die offensichtlich mit Eigenbedarf nichts mehr zu tun hat.
Ich denke, es ist gut so, wie es ist: Man kriminalisiert die Konsumierenden damit nicht mehr, hat aber, weil es nach wie vor verboten WÄRE, eine Handhabe, wenn es überbordet.
Es gab eine Zeit in Basel, das ist nun rund 20 Jahre her, da gab es mehr Hanfläden als Bäckereien. Dort hat man dann interveniert. Der "Gras-Tourismus" hatte die Grössenordnung von Amsterdam angenommen - und das war dann nicht mehr schön.
Finde es heraus. Auch Ankauf gilt als Handel.