Wie oft kann jemand ein ehrenamtlicher Richter (Schöffe) werden?

1 Antwort

, dass ich mich weiterhin dafür bewerben,

Bewerben kannst Du Dich wieder.

ich es durchaus ablehen kann, wenn ich nicht mehr möchte.

Wenn Du die von Dir zitierten Voraussetzungen zur Ablehnung hast, ja. Erfüllst Du diese nicht, dann kannst Du z.B. hier schauen, wann Du ablehnen kannst:

https://www.schoeffen-bw.de/index.php/das-schoeffenamt/ablehnungsgruende

Zu Deiner zweiten Frage:

Nicht jeder Arbeitgeber ist "begeistert", wenn ein AN Schöffe ist. Auch wenn er ihn zwar freistellen aber nicht bezahlen muss, fehlt der AN im Betrieb.

"Mein" AG ist auf jeden Fall nicht "in Begeisterung" ausgebrochen, als ich zur ehrenamtlichen Richterin berufen wurde (ich habe mich übrigens nicht beworben). Das liegt aber evtl. daran, dass ich Schöffin am Arbeitsgericht bin ;-))

Meine persönlichen Erfahrungen als ehrenamtliche Richterin sind positiv, obwohl es für mich finanziell ein "Verlustgeschäft" ist (Ehrenamt im wahrsten Sinne des Wortes). Es ist spannend, immer wieder interessant und lehrreich.