Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
Alles zum Blickwechsel

Wie offen wird mit sensiblen Informationen umgegangen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

es gibt tatsächlich Informationen, die nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollen. Dies hat aber lediglich Ermittlungstaktische Gründe.

Wenn ich weiß, ich such den gelben Rucksack, den ein rothaariger Tatverdächtiger bei sich hatte und besagter Täter ließt das in der Zeitung, könnte der sich ja vielleicht denken: "Fuck, mich hat einer gesehen, lasse ich mal schnell den Rucksack verschwinden." (Super vereinfachtes Beispiel).

So nach dem Motto "einige Teile der Antwort würden die Bevölkerung verunsichern" habe ich noch nicht mitbekommen... dafür bin ich aber vielleicht in der Hierarchie auch zu weit unten, was weiß ich :D

Wird beispielsweise von der Polizei behauptet, einen Verdächtigen verhaftet zu haben,

Nein. Stell dir vor, es wird dann der eigentlich Verdächtige nicht ermittelt. Die Gerichtsverhandlungen sind ja öffentlich, wenn es so eine also nie gäbe - weil es nie eine Festnahme gab - steht die Polizei nicht besonders gut da...

Muss man als Kriposprecher gut lügen können und Fassaden aufbauen können?

Das heißt bei uns "konstruktiv mit der Wahrheit umgehen können" :D

Und nein, eigentlich nicht. Was er sagen darf, sagt er und beim Rest gibts "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Ermittlungen keinen Kommentar."

Findest du überhaupt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, informiert zu werden oder gehen die Fälle die Öffentlichkeit nichts an und du siehst das eher negativ, so wie als wenn die Bevölkerung entertaint werden will?

Kommt immer drauf an. Prinzipiell werden wir "von der Öffentlichkeit" bezahlt, also sollte unsere Arbeit nicht still und heimlich hinter verschlossenen Türen stattfinden. Es ist halt immer eine ermittlungstaktische Abwägung, ob die Öffentlichkeit JETZT schon informiert werden muss...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Meandor  23.12.2021, 17:04

Gute Antwort. Vor allem der letzte Teil.

Mir wurde mal gesagt, dass Strafverfahren grundsätzlich öffentliche Verfahren sind. Ob alle Inhalt wirklich durch die Strafverfolgungsbehörden offengelegt werden müssen, ist durchaus streitbar. Aber wenn es während der Gerichtsverhandlung sowieso offengelegt wird...

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