Wie lange Sperrfrist nach "Akutbehandlung" für neue Psychotherapie bei anderem Therapeuten?
Hallo. Ich habe vor etwa vier Jahren eine Verhaltenstherapie begonnen, die vielleicht 2022 endete. Dann habe ich vor etwa 14 Monaten eine Akutbehandlung gemeinsam mit besagter Verhaltenstherapeutin beantragt, die ... ich weiß nicht mehr, vielleicht 12 Sitzungen umfasste.
Kann ich nun rechtlich unproblematisch eine tiefenpsychologische Therapie bewilligt bekommen? Meine Verhaltenstherapeutin meinte damals, eine Akutbehandlung wirke sich nicht auf die Sperrfrist von 2 Jahren zwischen zwei Psychotherapien aus. Ich habe aber nun ein Schreiben von der Techniker Krankenkasse vorliegen, in dem steht, dass erst über meinen Antrag entschieden werden kann, wenn meine Verhaltenstherapeutin mitteilt, wann die Akutbehandlung endete. Daraus meine ich implizit zu lesen, dass es problematisch werden wird.
Ich bin dankbar für jede weiterführende Antwort
2 Antworten
Du kannst genau zwei Jahre nach dem Ende Deiner Verhaltenstherapie eine neue, auch tiefenpsychologische Therapie bewilligt bekommen. Die Akutbehandlung ändert, wie Deine Psychotherapeutin auch sagte, nichts an dieser Frist.
Deine Therapeutin kann Deiner Krankenkasse zur Sicherheit nochmal schreiben (obwohl das auch aus ihrer Abrechnung hervorgeht), wann die Verhaltenstherapie geendet hat und wann die Akuttherapie war.
Die Antwortder Techniker Krankenkasse besagt noch nichts. Denn dir Krankenkasse speichern die Abrechnungen der Behandler nicht personenbezogenen, das bedeutet die Mitarbeiter der Techniker können nicht einfach im System nachschauen, wann die Akutbeehandlung endete. Lass diese Anfrage einfach von der Theurapeutin beantworten und warte ab, ohne Dich verrückt zumachen. Die Mitarbeiter bei der Techniker sehen ja auch, nicht ob die letzten 12 Sitzungen wöchentlich, monatlich oder in größeren Zeitabständen stattfanden.
Ich war lange bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.