Wie lange bleibt ein verweis in der schulakte?

4 Antworten

Die Schulakte hat, wie der Name schon sagt, für die Schulzeit eine Bedeutung, danach nicht mehr. Sie ist beispielsweise für den Fall eines Schulwechsels von Bedeutung. Die Mitarbeiter der neuen Schule bekommen, ohne Dich näher zu kennen, eine erste Vorstellung von Dir. Über diese Zeit hinaus ist ihr Inhalt völlig bedeutungslos.

Welchen Einfluss hat es auf Dich, wenn irgendwo auf dem Land in China ein Sack Reis umgefallen ist? Ungefähr so interessant ist es, dass es im Keller einer Schule eine Akte mit Deinem Namen gibt, in der ein Verweis abgeheftet ist.

Gib mal "schülerakte aufbewahrungsfrist" und das entsprechende Bundesland bei Google ein. Dann findest Du die Informationen dazu. Hier das Beispiel für Berlin. Da ist die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre:

http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/verordnung-ueber-die-verarbeitung-personenbezogener-daten-im-schulwesen/sect-11-aufbewahrungsfristen.php

Gruß Matti

Nach maximal 10 Jahren sind solche Akten eh zu vernichten. Nur die Zeugnisse sind 30 Jahre aufzubewahren.

Aber was zur Hölle, soll eine Schulakte nach Ende der Schulzeit noch für eine Bedeutung haben?

Dann interessiert es doch niemanden mehr was da steht. Es hat keinerlei Einfluss auf dein heutiges Leben und niemand schaut die Schulakte jemals wieder an.