Wie lang darf man in der Woche arbeiten?

3 Antworten

Was du ehrenamtlich machst, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden kommt aus grauer Vorzeit, in der an sechs Werktagen maximal je 8 Stunden gearbeitet werden durfte. Und sie gilt ausschließlich für die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnisses (auch FSJ) erbringt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Im Regelfall tatsächlich 48 Stunden.

Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Branchen mit Einsatzdiensten oder Betreuungspflichten. In denen üblicherweise auch die FSJ angesiedelt sind.

Hauptämter und bezahlte "Ehrenämter" sind zusammenzurechnen. Nach echten Ehrenämtern kräht kein Hahn.