Wie lang darf man in der Woche arbeiten?
Ich habe natürlich schon gelesen, dass die Zeit wohl 48 h nicht überschreiten darf, aber ist das auch so wenn man es freiwillig macht?
Ich mache zb. ein fsj. Eigentlich ist meine Arbeitszeit auf 40h/die Woche beschränkt. Diese Woche werden es aber 51h sein. Das liegt daran, dass ich Ehrenamtlich nebenbei bei meinem Arbeitgeber noch arbeite. Mich interessiert jetzt aber ob das offiziell überhaupt erlaubt ist.
3 Antworten
Was du ehrenamtlich machst, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden kommt aus grauer Vorzeit, in der an sechs Werktagen maximal je 8 Stunden gearbeitet werden durfte. Und sie gilt ausschließlich für die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnisses (auch FSJ) erbringt.
Im Regelfall tatsächlich 48 Stunden.
Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Branchen mit Einsatzdiensten oder Betreuungspflichten. In denen üblicherweise auch die FSJ angesiedelt sind.
Hauptämter und bezahlte "Ehrenämter" sind zusammenzurechnen. Nach echten Ehrenämtern kräht kein Hahn.
Siehe Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Oder in einer kurzen Übersicht:
Pro Tag i.d.R. nicht mehr als 8 Stunden, dürfen aber auch 10 Stunden sein, wenn im 6 Monats-Schnitt 8h / Tag nicht überschritten wird.