Wie ist das mit der Menschenwürde vereinbar, jemanden ins Gefängnis zu sperren und nicht mehr rauszulassen, das passt doch gar nicht?

13 Antworten

Doch, das passt immer. Gerade in Deutschland wo der Strafvollzug ja fast an einen Hotelaufenthalt grenzt. Wer ein solches Verbrechen begeht, dass er dafür mit Gefängnis bestraft wird, hat er gleichzeitig damit zu rechnen, dass ihm paar seiner Menschenrechte zeitweilig oder dauerhaft aberkannt oder beschränkt werden.

Ich bin ja eigentlich ein Verfechter des Strafvollzugs in Russland. Da merkt der Verbrecher wenigstens dass er eine Strafe verbüsst und wird nicht verhätschelt und gepampert, wie bei uns.

Todesstrafe wäre auch noch eine Option, da wäre ich aber nur bei allerschlimmsten, grausamsten Verbrechen bereit drüber nachzudenken.

Ich sehe da keinen Widerspruch.
Ein Widerspruch wäre es, wenn die Gesetze, die zu einem permanenten Aufenthalt im Gefängnis führen, nicht für alle Bürger zugänglich wären.

In Deutschland sind die (meisten) Gesetze nicht an den Haaren herbeigezogen und machen Sinn sofern man Ahnung von der Thematik hat. Wer sich nicht daran hält, hat Pech gehabt. Wäre es für Bürger schwierig bzw. unmöglich, an den genauen Gesetzestext zu kommen, dann würden Menschenwürde verletzt werden.

Generell finde ich diese Wischiwaschi Bestrafungen in Deutschland fürchterlich. Z.B. werden Vergewaltiger in der Regel weniger schlimm bestraft als Leute die Datenpiraterie betrieben haben. Das kanns doch nicht sein!

Und in Deutschland heißt Lebenslang 25 Jahre Gefängnis. Danach kannst du auf Bewährung freikommen. Das ist eine Frechheit. Lebenslang heißt Lebenslang, nicht 25 Jahre + Bewährung. Begeht jemand ein so schlimmes Verbrechen, dass eine lebenslängliche Freiheitsberaubung (Denn das ist nun mal, was Gefängnis ist) in Betracht gezogen wird, angemessen zu sein, dann ist es vermutlich besser wenn der Kerl/ die Frau auch für den Rest seines/ ihres Lebens im Gefängnis bleibt.
Natürlich gibt es Menschen, die sich im Gefängnis bessern und durchaus resozialisiert und auch wieder bedenkenlos frei gelassen werden könnten, allerdings gibt es kein Verfahren, dass es erlaubt, die Menschen, die sich gebessert haben, von denen die es eben nicht getan haben, zuverlässig zu unterscheiden. Deswegen sollte Lebenslänglich auch Lebenslänglich heißen.
Und im Falle, das jemand aufgrund von psychischen Krankheiten eine solche Tat vollbracht hat, dann ist ein normales Gefängnis nicht der richtige Ort für so jemanden. Das Öffentliche Leben allerdings auch nicht. Diese Menschen sollten ihr Leben unter permanenter Ärztlicher Aufsicht verbringen.

Manchmal ist es einfach unmöglich einen Kompromiss zu finden zwischen Menschenrechte und Gesetz.

Wenn jemand ein schweres Verbrechen begeht, sollte man ihn gesetzlich gesehen einsperren. Dass das gegen seine Menschenwürde "verstößt" ist natürlich nicht auszuschließen. Schließlich hält man ihn ja auf im Gefängnis gefangen ^^

Ich weiß nicht ob ich deine Frage richtig verstehe, aber wenn man mich fragt:

Kommt drauf an, weshalb er ins Gefängnis kommt. Der Grund ist doch aber meist der Selbe: Er verletzt die Würde eines anderen Menschen. Wenn man ihn wegsperrt, tut man ja irgendwie das Gleiche. Das ist für mich wie eine Art Ausgleich

Vielleicht konnte ich dir helfen, vielleicht nicht, aber ich wollte trotzdem meinen Senf dazugeben :P

LG

Passwort495  14.02.2021, 21:17

Ausgleich? Dein ernst? Man tut doch dasselbe als staat da ist man doch nicht besser. Wenn ein dealer 5 jahre psychische gewalt erleiden muss weil er ein bisschen gras verkauft hat findest du das gerecht? Abschaum ist das

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Wenn jemand lebenslänglich bekommt ist der Grund vermutlich immer Mord. Ein Kindermörder z.b. hat keine Menschenwürde mehr.

Hallo Fensterprofis,

die Würde des Menschen ist bekanntlich unantastbar.

Gefängnisse erfüllen die nötigen Voraussetzungen, damit sich ein Gefangener nicht (zu sehr) in seiner Würde verletzt fühlt.

Schließlich darf man nicht vergessen, dass Gefangene auch Menschen sind. So erhalten die Gefangenen alles Nötige für ein Leben innerhalb des Gefängnisses, sodass sich, wie bereits erwähnt, kein Gefangener (zu sehr) in seiner Würde verletzt fühlt.

Gefängnisse sind zudem dazu verpflichtet, dafür sorgen, dass Gefangene alles Nötige erhalten, um sich in ihrer Würde nicht (zu sehr) verletzt fühlen.

Außerdem:

In der Regel sind Gefangene NICHT rund um die Uhr in ihren Zellen eingesperrt. Es gibt

  • Hofgang,
  • Besuche,
  • Langzeitbesuche,
  • Telefonate führen,
  • Kirchengänge,
  • Arbeit,
  • Einkauf,
  • Aufschluss (die Zellentür steht jeden Tag, mehrmals am Tag für ein paar Stunden offen, sodass Gefangene sich mit anderen Gefangene unterhalten oder sich gegenseitig besuchen können),
  • Sport,
  • Andere Freizeitaktivitäten,
  • Weiterbildungsmaßnahmen (Schulabschluss nachholen, Ausbildung machen, Studium machen),
  • Begleiteter Freigang,
  • Unbegleiteter Freigang.

Es ist auch nicht ganz richtig - es trifft zumindest nicht auf jeden Gefangenen zu -, dass man einen Menschen einsperrt und diesen nicht mehr rauslässt. In der Regel wird ein Gefangener - es kommt auf die Haftzeit und auf das Sozialverhalten des Gefangenen an - wieder entlassen.

Es sei denn, ein Gefangener hat das Urteil "Sicherungsverwahrung" erhalten. Die "Sicherungsverwahrung" ist nämlich eine unbefristete Haftstrafe, dessen Entlassung nicht festgelegt ist und erst nach einer piniblen Prüfung stattgegeben werden kann.

Eine "Sicherungsverwahrung" kann ungefähr, im Schnitt, bis zu 25 bis 30 Jahre - oder länger - dauern. Aber wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um eine unbefristete Haftstrafe - und übrigens um die härteste Haftstrafe im deutschem Strafrecht.

Aber menschenunwürdig sind deutsche Gefängnisse nicht - zumindest nicht alle deutschen Gefängnisse.

LG, Toxic38

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige, glückliche Partnerschaft.