Wie hoch monatlich ist d. Taschengeld bzw d. Kleidergeld, das eine alte Person im Altenheim bekäme, wenn sie das Heim vom Sozialamt aufstockend bezahlt bekäme?

2 Antworten

Wird nach Paragraf 28 SGB - Xll berechnet, seit Januar 2024 beträgt der Satz monatlich 152.01 Euro.

Unter gewissen Umständen kann sich der Betrag auch etwas erhöhen.

152,01 Euro Barbetrag zzgl. Bekleidungsgeld in Höhe von 28 Euro.
Vermögen von weniger als 10.000 Euro wird außerdem nicht angerechnet.

Picea007xyz 
Fragesteller
 14.04.2024, 15:56

Vielen herzlichen Dank.

0