Wie hoch ist die Strafe bei urkundenfälschung?
3 Antworten
Im Grundtatbestand wird Urkundenfälschung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Viel mehr lässt sich ohne weitere Details zu der Frage so nicht sagen.
Für die Strafzumessung sind vielerlei Erwägungen entscheidend. Neben den Folgen der Tat sind bspw. auch Vorstrafen, Rückfallwahrscheinlichkeit, kriminelle Energie und das Verhalten während des Ermittlungsverfahrens (bspw. Zeugenbeeinflussung) zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ein Geständnis, fehlende Vorstrafen, Einsicht, ernstliche Reue, erlittener Eigenschaden und Beweggründe (bspw. Spontantat oder Beeinflussung durch Dritte) sind indes positiv zu berücksichtigen.
Aus deinen sonstigen Fragen ergibt sich, dass du offenbar minderjährig ist. In diesem Fall sei auch noch darauf hingewiesen, dass ein Jugendgericht nicht an die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gebunden ist. Im Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich der Erziehungsgedanke und das Motto so milde wie möglich, aber so hart wie nötig. Als Sanktion in Frage kommen hier Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
LG
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Die Frage wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann bei einer Straftat nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.)
Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.
Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.
Das kommt auf die Schwere der Tat und die Schwere der Schuld an.
Die Freiheitsstrafe kann aber maximal fünf Jahren betragen.