Wie groß fällt die Strafe für ohne DB-Killer fahren aus?
Zu Beginn, ja ich weis ohne DB zu fahren ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt, ich tue das natürlich auch nie (Zwinkersmiley), aber trotzdem würde es mich interessieren, wie groß wohl so eine Strafe ausfallen könnte. Persönlich fahre ich noch eine 125er, da ich erst 17 bin, folglich auch in der Probezeit, ich wohne in Bayern eher ländliche Gegend. Denkt ihr ich würde mit einen Bußgeld davonkommen oder mit Verlängerung der Probezeit + Punkte ?
Natürlich alles nur theoretisch gesprochen
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4 Antworten
Hi, 90 €, keine Punkte, keine Probezeitverlängerung.
Nun kann es sein, dass man Dir die Weiterfahrt untersagt, da die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Besonders schlaue führen aber den DB- Killer mit, damit sie ihn einbauen können und so bei einer Kontrolle weiterfahren können.
Das geht aber manchmal nicht auf.
- verdoppelt sich dann das Bußgeld wegen Vorsatz auf 180 €- Sie wussten, dass es illegal ist und haben es trotzdem getan.
- Kann es sein, dass sie die Karre trotzdem stehen lassen müssen. Ist die Betriebserlaubnis erst erloschen, aktiviert sie sich nicht wieder automatisch, wenn man den vorgeschriebenen Zustand wieder herstellt. Man muss zum Gutachter, der stellt eine neue Betriebserlaubnis aus.
Natürlich kann es auch sein, dass die Polizisten großzügig sind, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
Nur Vergehen die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, geben Punkte oder Probezeitverlängerungen. DB-Killer entfernen kostet nur das Bußgeld.
- viel zu geringes Bußgeld
- Kosten, infolge einer Stilllegung (>1000€)
- Unmut der anderen Motorradfahrer
Da habe ich mich widersprüchlich ausgedrückt. Ja, es wird lediglich die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug muss neu vorgeführt werden. Dennoch sind die Abschlepp- und Verwahrungskosten im vierstelligen Bereich.
Doch, die gibt es bei der Entfernung des dB-Killers immer häufiger, da die Idioten es nicht anders begreifen.
Achso, die Abschleppkosten rechnest du dazu. Jap die können tatsächlich hoch sein, wenn man weit weg von Zuhause ist.
Aber das hat ja nicht direkt was mit der Polizei zu tun. Man kann das Motorrad ja auch selbst abschleppen oder vor Ort den DB-Killer einbauen und weiterfahren.
Ersteres nur, wenn es die Polizei erlaubt. Das Zweite wäre Vorsatz und verdoppelt das Bußgeld.
Kommt definitiv auch auf den Cop an.Manche nehmen dich richtig ran, manche nicht.Jedenfalls ist die Betriebserlaubnis erloschen + Bußgeld.Wie es wegen der Probezeit aussschaut weiß ich nicht.Lass dich nicht erwischen und viel Spaß ;)
Zu einer Zwangsstillegung kommt es deswegen nicht. Im Übrigen kostet die auch auch keine 1000€+ sondern es wird nur das Siegel am Nummerschild entfernt.
Eine Untersagung der Weiterfahrt meinst du evtl? Gibt es auch nicht beim DB-Killer entfernen und die kostet auch nichts.