Wie findet ihr das?

3 Antworten

Personen die unter 14 Jahre alt sind, können sich zwar nicht strafbar machen.
Jedoch können Eingriffsbefugnisse bzw. auch Eingriffspflichten der Polizei im Gefahrenabwehrrechtlichen Sinne bestehen. Ebenso können Smartphones auch von Zeugen beschlagnahmt/sichergestellt werden - inklusive vorheriger Durchsuchung, §§ 94, (103 StPO).

Personen, die derartige Inhalte in Kenntnis des Alters (unter 14) einer Person z.B. abrufen oder besitzen oder gar weiterversenden und mindestens 14 Jahre alt sind, könnten sich - falls die Inhalte die Voraussetzungen gem. § 184b StGB erfüllen - entsprechend strafbar machen. Je nach Chat- bzw. Gesprächsverläufen kommen dann möglicherweise auch Straftaten nach §§ 176 ff. StGB in Betracht.

Es macht mich traurig, das zu lesen. Denn damit reduzierst du deine Person auf Äußerlichkeiten. Dabei bist doch doch bestimmt viel mehr als nur ein reizvoller Körper???


TheJudgement  31.12.2024, 13:01
"Kenne jemanden der das gemacht hat werde aber in der ich Perspektive schreiben"
Lighty66  31.12.2024, 13:34
@TheJudgement

Meine Antwort gilt der Person die so gehandelt hat. Ich habe mich dabei auf die Ich-Perspektive eingelassen.

Ich finde das extrem dumm, du weisst nicht wo die Bilder hinkommen auch wenn sie im Netz gelöscht sind weisst du nicht wer noch Kopieren davon hat und wo sie schon überall verteilt wurden. Dann erst zugeben und dann abstreiten das glaubt keiner.