Widerstand gegen staatsgewalt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Aus meiner Sicht ist eine Frage doch kein Widerstand!

Ist es auch nicht.

Widerstand bedeutet die Anwendung von Gewalt (also eine aktive Einwirkung auf den Polizeivollzugsbeamten) mit dem Ziel, die polizeiliche Maßnahme zu erschweren oder zu verhindern... oder die Drohung mit Gewalt.

Bei einer Frage ist keins von beidem gegeben.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Lukas030 
Fragesteller
 15.05.2019, 21:14

Gut eine hilfreiche Antwort zu bekommen :)

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Als Widerstand gegen die Staatsgewalt fasst das Strafgesetzbuch den einem Amtsträger (Polizist usw. ) bei dessen rechtmäßiger Amtsausübung durch Gewalt oder Drohung geleisteten Widerstand, sowie den gegen ihn verübten tätlichen Angriff zusammen.

In Deinem Fall ist nichts davon gegeben, denn Deine Frage ist keine Drohung, sondern eine Aufforderung zur Klärung Deiner persönlichen Rechte.

Lukas030 
Fragesteller
 15.05.2019, 15:19

Danke dir :)

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Der Beamte wird wahrscheinlich seine Aufforderung noch einmal wiederholen und wenn du ihr dann immer noch nicht Folge leistest, wird er sich mit entsprechender körperlicher Gewalt durchsetzen. Für eine Diskussion besteht in einem solchen Fall kein Anlass.

Die nächste Stufe der Eskalationsspirale wäre das Anwenden des unmittelbaren Zwangs. Wehrst du dich gegen diese Maßnahme, hast du, was du willst: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.