Wichtige sexfrage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist für dich nicht verboten, nur der Ältere kann unter Umständen bestraft werden. Wenn z.B. deine Eltern ihn anzeigen und festgestellt würde, dass dir die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch fehlt.

Libertinaer  29.01.2018, 12:30

.. was a) ziemlich unwahrscheinlich ist und b) hier sogar ausgeschlossen.

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Libertinaer  29.01.2018, 14:29
@ichantwortemal

Offensichtlich ist, dass sich der Fragesteller mit dem Thema Sexualität mindestens gedanklich auseinandergesetzt hat.

Sonst hätte er die Frage nicht gestellt. 8-)

Damit ist ihm angesichts des Alters die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zuzusprechen. Und nur bei einem Fehlen könnte es ggf. noch für Ü21 rechtlich problematisch werden.

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ichantwortemal  29.01.2018, 14:31
@Libertinaer

Ok, entsprcht dem gesunden Menschenverstand. Bei Juristen bin ich mir da oft nicht so sicher.

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Libertinaer  29.01.2018, 14:54
@ichantwortemal

:)

  1. "Die Juristen" haben bei dem Thema weitaus mehr Verstand, als "die GF-User"! ^^ Das sollten "moralisch besorgte" Bürger nie unterschätzen! 8-)
  2. Juristen haben damit eh nichts zu tun, weil nicht sie ein mögl. Fehlen begründetermaßen feststellen müssten, sondern ein entsprechender Gutachter (z.B. sexualpädagogisch gebildeter Kinderpsychologe). Die vertreten grundsätzlich nicht Auffassungen, die im CSU-Bierzelt auf Beifall stoßen würden. ^^
  3. Es gibt reichlich sexualpädagogische und juristische Fachliteratur. Da schaut man dann - jeder in seines - rein, wie so die Kriterien lauten. 8-))
  4. Sollte das jemand versäumen, geht's in die nächste Instanz, wo man (noch) genauer hinschaut. 8-) Letztlich hat der BGH auch schon mal eine Verurteilung von einem Ü50 wieder einkassiert, der Sex mit einem 12-Jährigen hatte. Mag überraschen, folgt aber bei genauerem Hinsehen Gesetzen und der Logik. *)

PS: *) 57/12 ist natürlich prinzipiell verboten, aber dennoch ...

... um nur mal ein unerwartetes Beispiel zu erwähnen.

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Das war dir auch vor 14 erlaubt. "Nur" der Ältere hätte bestraft werden können - zumindest wenn er dich nicht für 14+ gehalten hätte.

Ab 14 bist Du sexualmündig, und entscheidest das einzig selbst. Nach oben gibt es da keine Altersgrenze.

Da macht sich jemand - bis Du 18 bist - nur strafbar, wenn er eine Zwangslage für Sex ausnutzt, und Volljährige dürfen dich nicht für den Sex bezahlen/beschenken (§ 180 StGB).

Also: Viel Spaß! :-)

Ist legal

HelpBoys 
Fragesteller
 28.01.2018, 20:04

okay danke

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