WG Mitbewohner soll ausziehen?

2 Antworten

Es gab auch einen neuen Mietvertrag.

und dort ist die "angebliche Freundin" als Mieter ausgewiesen, zusätzlich?

es spielt keine Rolle wo Sie wohnt - Sie ist für die Miete/Nebenkosten/Strom weiter verantwortlich.

deine Freundin muss sich eines Anwalts bedienen und die Kosten bei ihr einfordern.

Thomas1thomas 
Fragesteller
 15.10.2021, 14:48

Vielen Dank für die schnelle Antwort. So was habe ich mir schon gedacht .

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Wenn es einen Mietvertrag mit eindeutigen Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung an laufenden Kosten in konkreter Höhe gibt , so kann ihr bei Zahlungsrückständen ab einer Höhe von zwei Abschlagsraten fristlos gekündigt werden .

Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen , und eine Räumungsfrist von 3 Tagen dürfte in diesem Fall reichen .

peterobm  15.10.2021, 14:44

wenn beide Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, kann ihr gar nicht gekündigt werden

höchstens über ein Gericht

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verreisterNutzer  15.10.2021, 14:48
@peterobm

Völlig aus dem Zusammenhang gerissener Einwand . Ein Vertrag zur Untermiete kann durchaus vom Hauptmieter gekündigt werden .

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