WG Mitbewohner soll ausziehen?
Hallo ich schreibe für eine gute Freundin.
sie hat leider eine „ angebliche“ Freundin wegen einer Trennung bei sich einziehen lassen. Diese wollte nur kurz bleiben und dann schnell ausziehen. Es gab auch einen neuen Mietvertrag. Seit Monaten ist sie wieder bei ihrem Ex und kassiert aber weiterhin Sozialleistungen/ Wohngeld usw. und bezahlt keine Strom, Heizung, Wasser usw. da sie ja nie da sei. Ein Gespräch ist leider nicht möglich , da kommen nur noch unhöfliche Antworten. Ihre Aussage ist. Sie finde keine passende Wohnung.
Meine Freundin ist total fertig. Was kann man denn da machen?
2 Antworten
Es gab auch einen neuen Mietvertrag.
und dort ist die "angebliche Freundin" als Mieter ausgewiesen, zusätzlich?
es spielt keine Rolle wo Sie wohnt - Sie ist für die Miete/Nebenkosten/Strom weiter verantwortlich.
deine Freundin muss sich eines Anwalts bedienen und die Kosten bei ihr einfordern.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So was habe ich mir schon gedacht .
Wenn es einen Mietvertrag mit eindeutigen Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung an laufenden Kosten in konkreter Höhe gibt , so kann ihr bei Zahlungsrückständen ab einer Höhe von zwei Abschlagsraten fristlos gekündigt werden .
Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen , und eine Räumungsfrist von 3 Tagen dürfte in diesem Fall reichen .
Völlig aus dem Zusammenhang gerissener Einwand . Ein Vertrag zur Untermiete kann durchaus vom Hauptmieter gekündigt werden .
.... sagt aber noch nichts konkret über die beteiligten Mietparteien aus .
wenn beide Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, kann ihr gar nicht gekündigt werden
höchstens über ein Gericht