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verreisterNutzer

15.10.2021
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer für Computer, Technik, PC, Technologie
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Thomas1thomas
15.10.2021, 14:32
WG Mitbewohner soll ausziehen?

Hallo ich schreibe für eine gute Freundin.

sie hat leider eine „ angebliche“ Freundin wegen einer Trennung bei sich einziehen lassen. Diese wollte nur kurz bleiben und dann schnell ausziehen. Es gab auch einen neuen Mietvertrag. Seit Monaten ist sie wieder bei ihrem Ex und kassiert aber weiterhin Sozialleistungen/ Wohngeld usw. und bezahlt keine Strom, Heizung, Wasser usw. da sie ja nie da sei. Ein Gespräch ist leider nicht möglich , da kommen nur noch unhöfliche Antworten. Ihre Aussage ist. Sie finde keine passende Wohnung.

Meine Freundin ist total fertig. Was kann man denn da machen?

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Antwort
von verreisterNutzer
15.10.2021, 14:40

Wenn es einen Mietvertrag mit eindeutigen Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung an laufenden Kosten in konkreter Höhe gibt , so kann ihr bei Zahlungsrückständen ab einer Höhe von zwei Abschlagsraten fristlos gekündigt werden .

Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen , und eine Räumungsfrist von 3 Tagen dürfte in diesem Fall reichen .

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