Westnetz

3 Antworten

Messeinrichtungen und dazgehörige Kommunikationseinrichtungen gehören dem Netzbetreiber.

Dieser darf diese entsprechend installieren, wenn das Erfordernis besteht bzw. gar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ich meine ganz salopp gesagt: Alles von der ankommenden Leitung bis zum Stromzähler gehört nicht der Eigentümergemeinschaft, sondern dem Versorgungsnetzbetreiber und folglich braucht dieser dann auch keine Erlaubnis der Bewohner, wenn er etwas daran ändern möchte.


Achim41 
Fragesteller
 03.07.2022, 10:19

Ok. Aber den Zutritt muss er vorher ankündigen. Ich meine ein Vermieter darf auch nicht ungefragt in die Wohnung seines Mieters eindringen. Oder?

0
Callidus89  03.07.2022, 11:17
@Achim41

Ja natürlich muss er das vorher ankunigen. Allein schon weil er sonst ggf. vor verschlossener Tür steht, wenn keiner zu Hause ist.

1
Achim41 
Fragesteller
 03.07.2022, 11:34
@Callidus89

Vielen Dank das Sie sich Zeit genommen haben. Schönen Sonntag noch.

0

Hängt davon ab, was es für ein Gerät ist und wofür das benötigt wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass das Gerät für die Stromversorgung (vermutlich im Kontext mit Smartmeter) gebraucht wird, dann wäre die Installation womöglich nicht nur zulässig, sondern vielleicht sogar vorgeschrieben.


Achim41 
Fragesteller
 03.07.2022, 09:15

Danke dir. Ob das Gerät vorgeschrieben ist oder nicht. Aber wenn am Eigentum der Gemeinschaft etwas hinzukommt muss doch jede Firma erstmal um Zutritt und Erlaubnis fragen. Oder?

0
HugoHustensaft  03.07.2022, 09:18
@Achim41

Die Erlaubnis wurde womöglich schon lange erteilt, ohne dass Ihr Euch dessen bewusst seit: Schon der Hausanschluss bedarf einer Erlaubnis, sonst würde gar kein Stromkabel ins Haus führen - und diese Erlaubnis beinhaltet meist auch die Installation der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen.

1