Weshalb dauert es so lange bis jemand der Schule verwiesen wird?
Selbst nach einer Anzeige wegen einer Straftat wird ein schulpflichtiger Jugendlicher nicht von der Schule geworfen ?
Klar wegen der Schulpflicht muss er oder sie, aber dann muss doch ein Wechsel möglich sein ?
Wie können denn nach beispielsweise einer Schlägerei und Anzeige , Täter und Opfer sich noch fast täglich im Klassenraum gegenüber stellen ?
Ich hatte welche angezeigt wegen Körperverletzung, zurecht und das war keine Kleinigkeit, und ich sehe die dann immer noch auf dem Schulhof ?
4 Antworten
Ich verstehe es auch nicht. Gegen sowas wird viel zu wenig unternommen.
Egal ob Gewalttätigkeiten oder Mobbing. Meist passiert garnichts und wenn, dann werden sie nur in eine andere Klasse versetzt oder sie bekommen ein Elterngespräch.
Härtere Strafen. Vielleicht ein Verweis auf eine bestimmte Schule, wo solche untergebracht werden (Mobber, gewalttätige, psychisch total kaputte) denn solchen Menschen kann man dort vielleicht besser helfen.
Tja, wenn man die Konsequenzen kennt, dann vielleicht nicht mehr.
Ja es wäre so schön. Dann könnten so so viele Schüler/innen ungestörten, entspannten und interessanten Unterricht machen (vielleicht).
Bei Schülern ist das meistens so, dass man ihnen noch eine Chance geben will, ihnen nicht gleich ihre Zukunft zerstören will wegen einer Straftat. Möglicherweise würde eine andere Schule einen Schüler ablehnen, der schon mal vor Gericht stand.
Auch im Jugendstrafrecht sind die Strafen relativ mild , weil es eben um junge Menschen geht, die noch unreif sind, deren Persönlichkeit und Charakter erst im Entstehen sind. Deshalb wird man als Jugendlicher meistens zu Sozialstunden oder Arrest verurteilt, man muss schon ein wirklich schlimmes Verbrechen begangen haben, um als Jugendlicher eine Haftstrafe zu bekommen.
Uns wurde gesagt das der Schüler, um den es sich bei unserer Schule damals handelte, erst eine neue Schule haben muss wegen der Schulpflicht. Erst wenn eine neue Schule gefunden wird kann die alte ihn rausschmeißen, vorher nur so Beurlaubung also wie so n selbsstudium zu Hause. Ob das aber alles so stimmt weiß ich nicht, so wurde uns das aber 2012 gesagt.
Selbstverständlich nicht. Eine Anzeige ist ja nun keine Verurteilung.
das wurde nach einem erzieherischen Gespräch eingestellt aber die Täter haben es eingeräumt !
OK. Gab es keinen gerichtlich angeordneten Täter-Opferausgleich? Das wäre einigermaßen ungewöhnlich.
Dann verstehe ich jetzt Deine Frage und gebe Dir recht. Das finde auch ich unzumutbar.
Was würdest du denn Vorschlagen?