Werkvertrag und steuererklärung?

1 Antwort

Eine gewerbliche Tätigkeit ist ab dem ersten Tätigkeiten anmeldepflichtig sowohl bei der Gemeinde, § 14 GewO, als auch dem Finanzamt, § 138 AO. Für die Anmeldepflicht gibt es weder Freibeträge noch Freigrenzen.

Die fehlende oder verspätete Anmeldung kann dir ein Bußgeld bis zu 1.000 € einbringen, § 146 Abs. 3 Alt. 3 GewO. Außerdem kann ein Verfahren aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung, § 370 AO, eingeleitet werden und das Finanzamt erhält Schätzungsbefugnis nach § 162 AO, kann also schätzen, wie viel du verdient haben könntest und das für die Berechnung der Steuer ansetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung