Werkstatt Audi Vertrag?

4 Antworten

Die Mobilitätsgarantie entfällt, wenn du das bei einer anderen Werkstatt machst, dementsprechend kein gratis Abschleppen.

Die Garantie besteht immernoch, solange nach Herstellervorgaben gewartet wird, jedoch ist Garantie eine freiwillige Leistung, dementsprechend kann und wird sich Audi bei einem Garantiefall gerne weigern zu zahlen.

Mein Tipp ist, was die meisten auch machen, solange du Garantie hast zum Hersteller gehen und dort das Fahrzeug warten lassen, ist die Garantie vorbei am besten zu freien Werkstätten gehen.

Also jemand, der Kfz-Meister bei Renault ist, hat es mir mal so erklärt:

Der Gesetzgeber erlaubt die freie Wahl eines Meisterbetriebes zur Wahrung der Garantieansprüche, jedoch wird der Garantiegeber in dem Fall die Leistung ablehnen und nur dann zahlen, wenn der Kunde klagt und der Garantiegeber zur Kostenübernahme verpflichtet wird.

Weiß natürlich nicht, ob das überall so gehandhabt wird.

Das gilt allerdings nur für Reparaturen, die während der Garantiezeit anfallen. Da es sich bei gratis Abschleppen und Leihwagen um einen besonderen Service handelt, kann Audi zumindest diese Leistungen natürlich davon abhängig machen, ob der Kunde die Wartung im eigenen Betrieb hat durchführen lassen.

Steht im Kaufvertrag oder AGB

Schau einfach in den Vertrag.