Werden Schullaptops überwacht?

7 Antworten

Überwacht werden dürfen sie nicht. Aber es gibt natürlich einen Verlauf und Dateien in dem Nutzerdaten von Windows gespeichert werden. Ein Fachmann kann diese auslesen. In einigen stehen auch die besuchten Internetseiten.

PS: Innerhalb eines Unterrichtsraumes kann unter Umständen eine Remote Software installiert sein. Mit der kann der Lehrer auf seinem Monitor alle Bildschirme der Schüler PCs sehen. Dazu muss der Lehrer PC nicht einmal im selben Raum stehen. Dabei wird aber nichts aufgezeichnet. Der Lehrer kann aber direkt sehen ob jemand arbeitet oder nur rumspielt. Er hat auch die volle Kontrolle über alle Geräte. Er kann die Eingabegeräte und den Monitor sperren. Er kann Dateien hochladen usw.

Nein, du kannst damit machen was du willst

Normalerweise ist lediglich das BIOS geschützt um Schaden einzugrenzen aber auch hier nutzt man einfach ein Master-Passwort und gut

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da auf die Schullaptops ein Auge geworfen wird, finde ich richtig. WQenn jemand etwas besonderes im Internet sucht, sollte er seine eigenen MIttel nutzen.

Kommt darauf an.

Wenn die private Nutzung untersagt ist darf auf den Laptops / Tablets eine Überwachungssoftware installiert werden.

Wenn die private Nutzung gestattet ist dann darf keine Überwachungssoftware installiert werden (Datenschutz).

Allerdings je nach Schule können Nutzungsrechte eingeschränkt werden (man kann z.B. keine eigene Software installieren), man kann evtl. keine eigene Software installieren, Filter für Internetcontent und auch der Nutzungszeitraum (Anzahl an Stunden) kann eingeschränkt sein.


tomgun  11.08.2024, 07:53

Da Kinder nach der DSGVO besondern zu schützen sind darf dort keine Überwachungssoftware installiert werden. Art. 8 DSGVO

bcords  11.08.2024, 09:10
@tomgun

Falsch, es geht bei Art. 8 der DSGVO um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Überwachungssoftware muss nicht zwangsläufig personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, aus diesem Grund, darf so eine Software auch nur dann installiert werden wennn die Privatenutzung ausgeschlossen wird.

tomgun  12.08.2024, 08:07
@bcords

Natürlich geht es um personenbezogene Daten. In der gesammten DSGVO geht es um personenbezogene Daten. Und selbst bei einer Remotesoftware die den Monitor der Schüler anzeigt handelt es sich um personenbezogene Daten da jeder Monitor einer Person zugeordnet werden kann. Wenn die Daten nicht aufgezeichnet handelt es sich auch nicht um eine Verarbeitung der Daten.

Aber der Fragesteller hat nicht explizit angegeben um welche Überwachung es ihm geht.

Auch eine Kamera kann in Schulen erlaubt sein. Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit der oben genannten Software. Allein die Aufzeichnung und Verarbeitung macht einen Unterschied.

Ich würde mal davon ausgehen auch wenn sie es nicht tun. Würde halt nur aufpassen was du da genau machst :)