Werden schüler die gestorben sind aus klassenfotos gestrichen?

2 Antworten

Persönlichkeitsrechte und aktueller Datenschutz schaffen derartige Verfahrensweisen, in dem nachträglich Personen aus Gruppenbildern beseitigt werden.

Weil jemand verstorben ist, dürfte er nicht aus einem Gruppenfoto genommen werden. Es stellt ja ein Bilddokument für einen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum dar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das die Person verstorben ist, ist eine von mehreren Möglichkeiten warum die Person unkenntlich gemacht wurde.

Offenbar ist, dass jemand die Persönlichkeitsrechte des Schülers geltend gemacht hat und gemäß geltenden Rechts die unkenntlich machung gefordert hat.

Ob dies die Person selbst oder ein Familienmitglied nach dessen Tod lässt sich nicht sicher sagen. Wahrscheinlich ist allerdings, dass es die Person selbst war, da das Foto ja alt ist und im Falle des Todes der Person wohl eher nicht den Angehörigen wichtig wäre.