Werde ich zur Abschlussprüfung nicht zugelassen?

1 Antwort

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW

Lena7893 
Fragesteller
 22.01.2024, 09:20

Was dann?

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Hafnafir  22.01.2024, 09:23
@Lena7893 Ausbildungszeit kann jederzeit verlängert werden

Die Meisterin oder der Meister sollte in so einem Fall bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten unbedingt darüber entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann – auf Antrag des Auszubildenden – zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen.

In diesem Zusammenhang fällt mir wieder das leidige Thema der Führung von Ausbildungsnachweisen ein. Diese sind sorgfältig, gewissenhaft und regelmäßig zu verfassen, sonst kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet werden. Ein gutes Mittel, um säumigen Lehrlingen etwas Dampf unter dem Hintern zu machen: Denn die regelmäßige Führung bestätigt die Meisterin oder der Meister bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung oder eben auch nicht. Wer keine Ausbildungsnachweise führt, hat auch keinen Anspruch auf die Zulassung zur Abschlussprüfung.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ausbildung-hohe-fehlzeiten-gefaehrden-die-pruefungszulassung-205310/

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